Nils Kremmin, Pressereferent der BVG, informiert über die Busumleitungen sowie die temporäre Anpassung der Busfahrpläne infolge der Vollsperrung der Pichelsdorfer Straße durch die Baustellenarbeiten.
Weiteres Informations- und Kartenmaterial
Nils Kremmin, Pressereferent der BVG, informiert über die Busumleitungen sowie die temporäre Anpassung der Busfahrpläne infolge der Vollsperrung der Pichelsdorfer Straße durch die Baustellenarbeiten.
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Ulrike Stock und Torsten Wiemken vom Geschäftsstraßenmanagement der Wilhelmstadt stehen während der Umbaumaßnahmen bei Fragen, Problemen und Unterstützungsbedarf zur Verfügung und beraten alle Betroffenen gern.
Kontakt:
Geschäftsstraßenmanagement Wilhelmstadt
Adamstraße 39, 13595 Berlin
Telefon 030.30 12 46 97
Fax 030.30 12 46 97
Mobil 0162.9461697 (Ulrike Stock)
Mobil 0178.35 23 801 (Torsten Wiemken)
E-Mail: gsm@wilhelmstadt-bewegt.de
Weiteres Informations- und Kartenmaterial
Flyer – Informationen zur Baustelle Pichelsdorfer Straße
Flyer – Überbrückungshilfe
Am 23. Juni 2020 wurde für die Spandauer Wilhelmstadt eine »Soziale Erhaltungsverordnung« durch das Bezirksamt Spandau festgesetzt (Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 03.07.2020). Das bedeutet, dass das Gebiet Wilhelmstadt innerhalb festgelegter Grenzen ein Milieuschutzgebiet ist. Das betrifft aktuell ca. 25.000 Einwohner*innen und ca. 15.000 Wohnungen.
Der Milieuschutz in Form von Erhaltungsverordnungen ist ein städtebauliches Instrument, dessen Ziel es ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten, die weitere Verdrängung der bereits gebietsansässigen Wohnbevölkerung zu verhindern und dadurch negative städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Geplante Maßnahmen dürfen den vorhandenen Wohnraum nicht derart verändern, dass er für die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet ist.
Das bedeutet, dass bauliche Maßnahmen am Wohnungsbestand, gleich ob bewohnt oder unbewohnt, genehmigungspflichtig sind und bestimmten Vorbehalten unterliegen: Maßnahmen, die über das notwendige und verträgliche Maß hinausgehen, sind demnach nicht zulässig und zu versagen. Doch um festzustellen, welche Maßnahmen versagt werden müssen, bedarf es klarer Prüfkriterien als Leitfaden sowohl für die Genehmigungsbehörde als auch für die Eigentümer*innen. Sie sind aber auch eine Hilfestellung für Mieter*innen, die damit überprüfen können, ob die ihnen angekündigten Maßnahmen in ihrem Haus bzw. ihrer Wohnung
überhaupt zulässig wären.
Eine Liste der Prüfkriterien finden Sie hier und in der neusten Ausgabe der wilma.
Symbolischer Spatenstich für die neue Sporthalle
Die Christoph-Földerich-Grundschule bekommt eine neue Sporthalle. Mit einem symbolischen ersten Spatenstich haben Spandaus Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank, die Bezirksstadträte Andreas Otti und Frank Bewig sowie die kommissarische Schulleiterin Andrea Malkowski am Mittwoch den offiziellen Beginn der Baumaßnahme eingeläutet.
Helmut Kleebank, Bezirksbürgermeister und Schulstadtrat in Spandau: „Der Baubeginn der neuen Sporthalle ist zugleich der Startschuss für die umfassende Weiterentwicklung dieses Schulstandortes. Sobald das Vorhaben abgeschlossen ist, können weitere Maßnahmen umgesetzt werden, darunter etwa der Umbau der denkmalgeschützten Bestandsturnhalle in einen Mensa- und Mehrzweckraum. Daher freue ich mich für die Schülerinnen und Schüler der Christoph-Földerich-Grundschule, dass es nun endlich losgeht, und wünsche allen am Bau Beteiligten gutes Gelingen.“
Geplant ist die Errichtung einer modernen Dreifeld-Sporthalle, die neben den schulischen Bedarfen auch ausreichend Kapazitäten für den Vereinssport in der Region Wilhelmstadt schafft. Damit sich der Neubau ideal in das denkmalgeschützte Gebäudeensemble einfügt, soll die Sporthalle eine Klinkerfassade erhalten. Um auch ökologischen Aspekten Rechnung zu tragen, ist als Ausgleich für die bebaute Fläche eine Begrünung des Hallendaches vorgesehen. Die Fertigstellung der Halle ist bis Ende 2022 avisiert.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist das Hochbauamt unter Leitung von Bezirksstadtrat Andreas Otti zuständig. Auch er freut sich über den Baubeginn: „Mit der Verwirklichung dieses Projekts wird eine individuell geplante und zudem auch architektonisch hochinteressante Baumaßnahme in Spandau umgesetzt.“
Die geschätzten Kosten liegen bei knapp 8,6 Millionen Euro. Fördermittelgeber ist das Stadtentwicklungsamt. Der zuständige Bezirksstadtrat Frank Bewig erläutert: „Der Bau der Sporthalle und die Erneuerung des Schulhofes der Christoph-Földerich-Grundschule werden zu 2/3 aus dem Förderprogramm Lebendige Zentren und zu 1/3 aus dem bezirklichen Haushalt finanziert. Durch die Städtebauförderung konnte auch ein größeres Budget für die Kunst am Bau zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Neubau der Sporthalle erhält die musikbetonte Schule zukünftig mehr Platz für großartige Aufführungen oder auch ein geselliges Miteinander. Daher freue ich mich für die gesamte Schulgemeinschaft über den Beginn der Baumaßnahme.“
Im Bild v.l.n.r.: Bezirksstadtrat Frank Bewig, Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank, Schulleiterin (komm.) Andrea Malkowski, Bezirksstadtrat Andreas Otti und Nuhi Lusnjani vom Bauunternehmen Bome-HTB GmbH
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an Frau Szillat (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Schul- und Sportamt): j.szillat@ba-spandau.berlin.de, Tel.: 90279 – 2401
In der Wilhelmstadt wurde ein spannender Fund gemacht … ein altes Tagebuch, geschrieben in der Nachkriegszeit, ist aufgetaucht. Bei der Verfasserin handelt es sich um Ria Fröwis, eine Spandauerin, die das kleine Büchlein als eine Mischung aus Haushaltsbuch und Chronik ihres Alltags führte. Geschrieben ist das Tagebuch in der nahezu vergessenen Schriftform Sütterlin, die anfangs nur sehr schwer zu entziffern war.

Ria Fröwis Aufzeichnungen beginnen im August 1945 und enden mit dem September 1947. Beschrieben werden Momente, die von Hunger, Krankheit, die Sorge um die Kinder und die Ungewissheit über das Schicksal des Ehemannes geprägt sind. Diese Momente der Verzweiflung und Hoffnungslosigkeit werden jedoch immer wieder von Momenten der tiefen Freude über den lebenden ältesten Sohn oder über Nachrichten des Ehemanns abgelöst.
Besonders eindrücklich zeigt dieses Wechselbad der Gefühle der Eintrag vom 6. August 1945:
„Fürchterliche Monate, Tage und vor allem Nächte der Verzweiflung liegen hinter mir. Daß das Leben noch Freuden zu vergeben hat, habe ich nicht mehr erhofft. Und doch! Heute erreicht mich die Nachricht aus Mchn. (Anmerkung des Herausgebers: München), dass mein Junge unter den Lebenden […] ist. […] Walter lebt! Ich kann das Glück kaum für mich behalten.“
Das Besondere an dem Text des Tagebuches ist das unvermittelte und gleichgewichtige Nebeneinander von gesellschaftlich wichtigen und kleinen privaten Ereignissen. Das neue Kleid und die Sorge um die Zukunft stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang genauso wie Hunger und Heimatfilm. So ist nun einmal das wirkliche Leben. Das Tagebuch ist kein Roman, hat nicht die Absicht einer Botschaft oder Lehre. Es ist nichts anderes als ein ungefilterter Einblick in ein Leben in schweren Zeiten in Spandau von 1945 bis 1947.
Unter der Mitwirkung unterschiedlichster Personen ist eine wundervolle Broschüre entstanden, in der die handschriftlichen Eintragungen der Ria Fröwis in transkribierter Form und mit Erklärungen und Bebilderungen untermauert der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden konnten.
Was war eine Schwedenspeisung? Was verbirgt sich hinter der Lichtsperre? Haben Sie schonmal einen Eierzeppelin gegessen? Und was hat es mit dem Großfeuer bei Löbel auf sich? Das alles erfahren Sie in der Broschüre zum Nachkriegstagebuch der Ria Fröwis, die für einen Euro im Stadtteilladen in der Adamstraße 39 in der Wilhelmstadt zu erwerben ist.
Die Zukunft liegt in der Digitalisierung. E-Commerce und Online-Marketing bieten Geschäften und Unternehmen die Chance, ihre Produkte und Dienstleistungen Kund:innen auch außerhalb des stationären Geschäfts zugänglich zu machen. Social Media-Plattformen entwickeln sich zum digitalen Schaufenster und werden zunehmend zur Bewerbung von Angeboten, aber auch zur Kommunikation mit Kund:innen genutzt.
Der digitale Wandel stellt viele Unternehmer:innen jedoch auch vor neue Herausforderungen. Die nachfolgend aufgeführten kostenlosen Weiterbildungsangebote und Förderprogramme sollen daher die Inhaber:innen stationärer Geschäfte dabei unterstützen, sich diesen neuen Herausforderungen zu stellen, um somit umfänglich von den Möglichkeiten der digitalen Welt profitieren zu können.
Die aufgeführten Websites bieten weitere Informationen zu den einzelnen Angeboten. Auch das Geschäftsstraßenmanagement Wilhelmstadt steht Ihnen gern beratend zur Seite und ist unter gsm@wilhelmstadt-bewegt.de erreichbar.


Liebe Wilhelmstädter*innen,
aufgrund der aktuellen Lage durch das Coronavirus SARS-CoV-2 sind viele Geschäfte sowie der Stadtteilladen in der Wilhelmstadt geschlossen. Da somit die Zugänglichkeit zur Stadtteilzeitung wilma über diese Räumlichkeiten momentan nicht möglich ist, wurden fünf Außenaufsteller in der Wilhelmstadt platziert, von denen Sie die Zeitung kostenlos entnehmen können. Die fünf Außenaufsteller befinden sich:
Viel Spaß und gute Unterhaltung!
Leider ist noch immer kein Treffen im üblichen Rahmen möglich, daher möchten wir Sie wieder herzlich zu einem digitalen Forum Geschäftsstraßenmanagement am Dienstag, den 23. März 2021, um 19 Uhr einladen.
Wenn Sie teilnehmen möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an gsm@wilhelmstadt-bewegt.de. Sie erhalten dann von uns die Einladung zur Videokonferenz sowie die erforderlichen Zugangsdaten und Hinweise zur Einrichtung.
Folgende Themen möchten wir gerne mit Ihnen gemeinsam besprechen:
Die Veranstaltung richtet sich an Gewerbetreibende und Immobilieneigentümer aus der Wilhelmstadt sowie alle Interessierten. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.
AKTUALISIERUNG: Verlängerung der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe bis zum 30. September 2021.
Die Bundesregierung hat die Corona-bedingte Neustarthilfe für Soloselbstständige verlängert. Der Förderzeitraum wurde von Juli bis September 2021 verlängert, der Förderbetrag in diesem Zeitraum auf bis zu 1.500 Euro pro Monat erhöht.
Hinweis: Die bisherigen Antragsverfahren werden übernommen. Sollte ein neues oder ein weiteres Steuerbüro zur Bearbeitung der Anträge beauftragt werden, kann die Übersicht der Steuerberaterkammer-Berlin hier genutzt werden.
Forderzeitraum der Überbrückungshilfe III ist November 2020 bis 30. September 2021.
Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?
Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat (Überbrückungshilfe II) bzw. 200.000 Euro pro Monat (Überbrückungshilfe III)
Konkret können folgende Fixkosten erstattet werden:
| Umsatzrückgang (im Fördermonat gegenüber entsprechenden Monats in 2019) | Erstattung als Überbrückungshilfe |
| Zwischen 30 % und unter 50 % (bisher mindestens 40 %) | bis 40 % der förderfähigen Fixkosten |
| Zwischen 50 % und 70 % | bis 60 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 50 %) |
| Mehr als 70 % | bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 80 %) |
Überbrückungshilfe III:
Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.
Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen.
Ab dem 1. Januar ist auch die „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ in der Überbrückungshilfe III inbegriffen:
Die Antragstellung hat wie bisher durch einen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt zu erfolgen.
Die Anträge (Überbrückungshilfe II) können bis spätestens 31. Januar 2021 gestellt werden.
Wie bisher ist die Antragstellung komplett digital und kann hier erfolgen.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie hier.
NEU: besondere Berücksichtigung von Unternehmen der Branchen, die besonders von der Krise betroffen sind (bspw. Reisebüros, Reiseveranstalter, Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Einzelhandel und Soloselbstständige)
NEU: „Neustarthilfe Berlin“ startet ab dem 17.05.2021 (für Soloselbstständige)
NEU: Kleinbetriebe – „Neustarthilfe Berlin für KMU“ startet ab dem 25.05.2021
Liquiditätshilfen durch Bürgschaften des Landes Berlin
AUßERORDENTLICHE HILFE FÜR DEN DEZEMBER 2020
Anträge können nach Öffnung des Portals hier digital eingereicht werden. Wie bisher kann dies nur durch einen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen.
Soloselbstständige
Bei einer Beantragung von weniger als 5.000 Euro Förderung, muss das Verfahren nicht durchlaufen werden. Die Antragsberechtigung erfolgt direkt unter besonderen Identifizierungspflichten. Als Voraussetzung hierfür wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal. Nähere Informationen finden Sie hier.
Der Direktantrag auf November- und Dezemberhilfe kann lediglich einmal erfolgen. Eine Änderung des Antrags nach der Absendung ist derzeit nicht möglich.
Antragsberechtigt sind direkt von Schließungen betroffene
Zu den direkt betroffenen Unternehmen zählen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die wegen des Bund-Länder-Beschlusses den Geschäftsbetrieb einstellen mussten sowie Hotels.
Zu den indirekt betroffenen Unternehmen zählen Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.
Förderung
Die außerordentliche Hilfe für den November 2020 beinhaltet Zuschüsse pro Woche der Schließungen i.H.v. 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019.
Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.
Wurde die Geschäftstätigkeit nach dem 31. Oktober 2019 aufgenommen, kann der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung angegeben werden.
Anrechnung von Hilfen
Die im November 2020 gezahlten staatlichen Hilfen werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.
Anrechnung von Umsätzen
Wenn im November 2020 trotz der Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüberhinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.
Sonderregelung für Restaurants
Die Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen werden von der Anrechnung ausgenommen. Beim Außerhausverkauf wird die Erstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf die Umsätze der im Restaurant verzehrten Speisen begrenzt (voller MwSt-Satz). Der Außerhausverkauf in diesem Zeitraum– (reduzierte MwSt-Satz) – wird herausgerechnet.
Nils Kremmin, Pressereferent der BVG, informiert über die Busumleitungen sowie die temporäre Anpassung der Busfahrpläne infolge der Vollsperrung der Pichelsdorfer Straße durch die Baustellenarbeiten. Weiteres Informations- und Kartenmaterial Übersichtsplan der Busumleitung
Ulrike Stock und Torsten Wiemken vom Geschäftsstraßenmanagement der Wilhelmstadt stehen während der Umbaumaßnahmen bei Fragen, Problemen und Unterstützungsbedarf zur Verfügung und beraten alle Betroffenen gern. Kontakt:Geschäftsstraßenmanagement WilhelmstadtAdamstraße 39, 13595 BerlinTelefon 030.30 12 46 97Fax 030.30 12 46 97Mobil 0162.9461697 (Ulrike Stock)Mobil 0178.35 23 801 (Torsten Wiemken)E-Mail: gsm@wilhelmstadt-bewegt.de Weiteres Informations- und Kartenmaterial Flyer – Informationen zur Baustelle Pichelsdorfer StraßeFlyer – Überbrückungshilfe
Am 23. Juni 2020 wurde für die Spandauer Wilhelmstadt eine »Soziale Erhaltungsverordnung« durch das Bezirksamt Spandau festgesetzt (Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 03.07.2020). Das bedeutet, dass das Gebiet Wilhelmstadt innerhalb festgelegter Grenzen ein Milieuschutzgebiet ist. Das betrifft aktuell ca. 25.000 Einwohner*innen und ca. 15.000 Wohnungen. Der Milieuschutz in Form von Erhaltungsverordnungen ist ein städtebauliches Instrument, dessen Ziel es ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten, die weitere Verdrängung der bereits gebietsansässigen Wohnbevölkerung zu verhindern und dadurch negative städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Geplante Maßnahmen dürfen den vorhandenen Wohnraum nicht derart verändern, dass er für die im Gebiet ansässige
Symbolischer Spatenstich für die neue Sporthalle Die Christoph-Földerich-Grundschule bekommt eine neue Sporthalle. Mit einem symbolischen ersten Spatenstich haben Spandaus Bezirksbürgermeister Helmut Kleebank, die Bezirksstadträte Andreas Otti und Frank Bewig sowie die kommissarische Schulleiterin Andrea Malkowski am Mittwoch den offiziellen Beginn der Baumaßnahme eingeläutet. Helmut Kleebank, Bezirksbürgermeister und Schulstadtrat in Spandau: „Der Baubeginn der neuen Sporthalle ist zugleich der Startschuss für die umfassende Weiterentwicklung dieses Schulstandortes. Sobald das Vorhaben abgeschlossen ist, können weitere Maßnahmen umgesetzt werden, darunter etwa der Umbau der denkmalgeschützten Bestandsturnhalle in einen Mensa- und Mehrzweckraum. Daher freue ich mich für die Schülerinnen und Schüler der Christoph-Földerich-Grundschule, dass es
In der Wilhelmstadt wurde ein spannender Fund gemacht … ein altes Tagebuch, geschrieben in der Nachkriegszeit, ist aufgetaucht. Bei der Verfasserin handelt es sich um Ria Fröwis, eine Spandauerin, die das kleine Büchlein als eine Mischung aus Haushaltsbuch und Chronik ihres Alltags führte. Geschrieben ist das Tagebuch in der nahezu vergessenen Schriftform Sütterlin, die anfangs nur sehr schwer zu entziffern war. Ria Fröwis Aufzeichnungen beginnen im August 1945 und enden mit dem September 1947. Beschrieben werden Momente, die von Hunger, Krankheit, die Sorge um die Kinder und die Ungewissheit über das Schicksal des Ehemannes geprägt sind. Diese Momente der Verzweiflung
Die Zukunft liegt in der Digitalisierung. E-Commerce und Online-Marketing bieten Geschäften und Unternehmen die Chance, ihre Produkte und Dienstleistungen Kund:innen auch außerhalb des stationären Geschäfts zugänglich zu machen. Social Media-Plattformen entwickeln sich zum digitalen Schaufenster und werden zunehmend zur Bewerbung von Angeboten, aber auch zur Kommunikation mit Kund:innen genutzt. Der digitale Wandel stellt viele Unternehmer:innen jedoch auch vor neue Herausforderungen. Die nachfolgend aufgeführten kostenlosen Weiterbildungsangebote und Förderprogramme sollen daher die Inhaber:innen stationärer Geschäfte dabei unterstützen, sich diesen neuen Herausforderungen zu stellen, um somit umfänglich von den Möglichkeiten der digitalen Welt profitieren zu können. Die aufgeführten Websites bieten weitere Informationen zu
Liebe Wilhelmstädter*innen, aufgrund der aktuellen Lage durch das Coronavirus SARS-CoV-2 sind viele Geschäfte sowie der Stadtteilladen in der Wilhelmstadt geschlossen. Da somit die Zugänglichkeit zur Stadtteilzeitung wilma über diese Räumlichkeiten momentan nicht möglich ist, wurden fünf Außenaufsteller in der Wilhelmstadt platziert, von denen Sie die Zeitung kostenlos entnehmen können. Die fünf Außenaufsteller befinden sich: vor dem Musikcafe Zilini in der Weißenburger Str. 46 vor der Sozialeinrichtung BENN in der Adamstraße 40 vor der ambulanten Pflegeeinrichtung RENAFAN in der Klosterstraße 34-35 vor der Autovermietung STARCAR in der Wilhelmstraße 1 vor dem Weinladen Spandau in der Metzer Straße 2 Viel Spaß und
Leider ist noch immer kein Treffen im üblichen Rahmen möglich, daher möchten wir Sie wieder herzlich zu einem digitalen Forum Geschäftsstraßenmanagement am Dienstag, den 23. März 2021, um 19 Uhr einladen. Wenn Sie teilnehmen möchten, schicken Sie uns bitte eine E-Mail an gsm@wilhelmstadt-bewegt.de. Sie erhalten dann von uns die Einladung zur Videokonferenz sowie die erforderlichen Zugangsdaten und Hinweise zur Einrichtung. Folgende Themen möchten wir gerne mit Ihnen gemeinsam besprechen: Ideensammlung, Abstimmung zu einer gemeinsamen Aktion im Frühling Aktuelles zum Umbau Pichelsdorfer Straße Austausch zur aktuellen Situation und Sonstiges Die Veranstaltung richtet sich an Gewerbetreibende und Immobilieneigentümer aus der Wilhelmstadt sowie alle Interessierten.
AKTUALISIERUNG: Verlängerung der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe bis zum 30. September 2021. Die Bundesregierung hat die Corona-bedingte Neustarthilfe für Soloselbstständige verlängert. Der Förderzeitraum wurde von Juli bis September 2021 verlängert, der Förderbetrag in diesem Zeitraum auf bis zu 1.500 Euro pro Monat erhöht. Hinweis: Die bisherigen Antragsverfahren werden übernommen. Sollte ein neues oder ein weiteres Steuerbüro zur Bearbeitung der Anträge beauftragt werden, kann die Übersicht der Steuerberaterkammer-Berlin hier genutzt werden. Forderzeitraum der Überbrückungshilfe III ist November 2020 bis 30. September 2021. Wer kann Überbrückungshilfe beantragen? Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden