AKTUALISIERUNG: Verlängerung der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe bis zum 30. September 2021.

Die Bundesregierung hat die Corona-bedingte Neustarthilfe für Soloselbstständige verlängert. Der Förderzeitraum wurde von Juli bis September 2021 verlängert, der Förderbetrag in diesem Zeitraum auf bis zu 1.500 Euro pro Monat erhöht.


Hinweis: Die bisherigen Antragsverfahren werden übernommen. Sollte ein neues oder ein weiteres Steuerbüro zur Bearbeitung der Anträge beauftragt werden, kann die Übersicht der Steuerberaterkammer-Berlin hier genutzt werden.

Forderzeitraum der Überbrückungshilfe III ist November 2020 bis 30. September 2021.

Wer kann Überbrückungshilfe beantragen?

  • Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den Vorjahresmonaten erlitten haben oder die im selben Zeitraum insgesamt einen durchschnittlichen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % pro Monat verzeichnen mussten.
  • Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen.
  • Bei einem Umsatzrückgang von weniger als 30 % wird weiterhin keine Überbrückungshilfe ausgezahlt.

Die maximale Höhe der Überbrückungshilfe beträgt 50.000 Euro pro Monat (Überbrückungshilfe II) bzw. 200.000 Euro pro Monat (Überbrückungshilfe III)

Konkret können folgende Fixkosten erstattet werden:

Umsatzrückgang (im Fördermonat gegenüber entsprechenden
Monats in 2019)
Erstattung als Überbrückungshilfe
Zwischen 30 % und unter 50 % (bisher mindestens 40 %)bis 40 % der förderfähigen Fixkosten
Zwischen 50 % und 70 %bis 60 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 50 %)
Mehr als 70 %bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten (bisher 80 %)

Überbrückungshilfe III:

Alle Unternehmen mit mehr als 30 % Umsatzeinbruch können die gestaffelte Fixkostenerstattung erhalten.

  • Mieten und Pachten
  • Modernisierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten bis zu 20.000 Euro
  • Marketing- und Werbekosten (maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahr 2019)
  • Einzelhändler: Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware werden als erstattungsfähige Fixkosten anerkannt

Um auch kleinen Unternehmen mit wenigen Beschäftigen und sehr hohen Fixkosten spürbar zu helfen, entfallen ab September die entsprechenden Höchstgrenzen.

Ab dem 1. Januar ist auch die „Neustarthilfe für Soloselbstständige“ in der Überbrückungshilfe III inbegriffen:

  • auf Leistungen der Grundsicherung und ähnliche Leistungen nicht anrechenbar
  • einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von 7.500 Euro (statt bisher 5.000 Euro) bis Ende Juni 2021
  • Ergänzung der bisherigen Erstattung von Fixkosten durch eine einmalige Betriebskostenpauschale (50% (statt bisher 25%) des Umsatzes des entsprechenden Vorkrisenzeitraums 2019 als Zuschuss) für Soloselbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen können, dennoch hohe Umsatzeinbußen zu verzeichnen haben

Die Antragstellung hat wie bisher durch einen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt zu erfolgen.

Die Anträge (Überbrückungshilfe II) können bis spätestens 31. Januar 2021 gestellt werden.

Wie bisher ist die Antragstellung komplett digital und kann hier erfolgen.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie hier.

NEU: besondere Berücksichtigung von Unternehmen der Branchen, die besonders von der Krise betroffen sind (bspw. Reisebüros, Reiseveranstalter, Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, Einzelhandel und Soloselbstständige)

  • Der Wertverlust für verderbliche Ware und saisonale Ware der Wintersaison 2020/2021 wird als Kostenposition anerkannt; diese Waren können zu 100 % als Fixkosten angerechnet werden und sind somit förderfähig
  • in der Reisebranche können externe Vorbereitungs- und Ausfallkosten um eine 50 prozentige Pauschale für interne Kosten erhöht und bei den Fixkosten angerechnet werden

NEU: „Neustarthilfe Berlin“ startet ab dem 17.05.2021 (für Soloselbstständige)

  • Antragsberechtigte werden durch die IBB per E-Mail informiert
  • Unterstützung von Soloselbstständigen mit bis zu 5 Beschäftigten als Ergänzung zur Überbrückungshilfe III
  • 75 prozentigen Förderung des Referenzumsatzes im Jahr 2019
  • max. Fördersatz von 7.500 Euro für Soloselbstständige
  • Bedingung: Antragsteller müssen den Geschäftsbetrieb bis zum 30. Juni 2021 aufrechterhalten
  • Die Zahlung des Zuschusses erfolgt für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021

NEU: Kleinbetriebe – „Neustarthilfe Berlin für KMU“ startet ab dem 25.05.2021

  • antragsberechtigt: kleine Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten erhalten Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000 Euro zur Existenzsicherung
  • Höhe des Zuschusses: für den Bewilligungszeitraum von Januar bis Juni 2021 pauschal 1.000 Euro pro Monat
  • ergänzend zu Überbrückungshilfe III

Liquiditätshilfen durch Bürgschaften des Landes Berlin

  • Zwischenfinanzierung durch das Land Berlin aufgrund Verzögerung der Auszahlung der Bundeshilfen
  • Übernahme von 90 % der Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank zu Berlin Brandenburg
  • Übernahme von bis zu 250.000 Euro für Zwischenfinanzierungen
  • Weitere Informationen dazu so sind hier zu finden.

AUßERORDENTLICHE HILFE FÜR DEN DEZEMBER 2020

Anträge können nach Öffnung des Portals hier digital eingereicht werden. Wie bisher kann dies nur durch einen beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen.

Soloselbstständige
Bei einer Beantragung von weniger als 5.000 Euro Förderung, muss das Verfahren nicht durchlaufen werden. Die Antragsberechtigung erfolgt direkt unter besonderen Identifizierungspflichten. Als Voraussetzung hierfür wird ein ELSTER-Zertifikat benötigt. Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal. Nähere Informationen finden Sie hier.

Der Direktantrag auf November- und Dezemberhilfe kann lediglich einmal erfolgen. Eine Änderung des Antrags nach der Absendung ist derzeit nicht möglich.

Antragsberechtigt sind direkt von Schließungen betroffene

  • Unternehmen
  • Betriebe
  • Selbstständige
  • Vereine
  • Einrichtungen
  • indirekt betroffene Unternehmen

Zu den direkt betroffenen Unternehmen zählen Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die wegen des Bund-Länder-Beschlusses den Geschäftsbetrieb einstellen mussten sowie Hotels.

Zu den indirekt betroffenen Unternehmen zählen Unternehmen, die nachweislich und regelmäßig 80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen betroffenen Unternehmen erzielen.

Förderung
Die außerordentliche Hilfe für den November 2020 beinhaltet Zuschüsse pro Woche der Schließungen i.H.v. 75 % des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019.

Soloselbstständige können als Vergleichsumsatz alternativ den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahre 2019 zugrunde legen.

Wurde die Geschäftstätigkeit nach dem 31. Oktober 2019 aufgenommen, kann der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung angegeben werden.

Anrechnung von Hilfen
Die im November 2020 gezahlten staatlichen Hilfen werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld.

Anrechnung von Umsätzen
Wenn im November 2020 trotz der Schließung Umsätze erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Um eine Überförderung von mehr als 100 Prozent des Vergleichs-Umsatzes zu vermeiden, erfolgt bei darüberhinausgehenden Umsätzen eine entsprechende Anrechnung.

Sonderregelung für Restaurants
Die Umsätze des Außerhausverkaufs während der Schließungen werden von der Anrechnung ausgenommen. Beim Außerhausverkauf wird die Erstattung auf 75 Prozent der Umsätze im Vergleichszeitraum 2019 auf die Umsätze der im Restaurant verzehrten Speisen begrenzt (voller MwSt-Satz). Der Außerhausverkauf in diesem Zeitraum– (reduzierte MwSt-Satz) – wird herausgerechnet.


Eine neue Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt ab dem 20. August bis voraussichtlich zum 17. September 2021. Bis zu dem genannten Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen.

Insbesondere zu haushaltsfremden Personen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, soweit dies die äußeren Umstände zulassen.

Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen ist eine medizinische Gesichtsmaske bzw. eine FFP2-Maske zu tragen.

Eine medizinische Gesichtsmaske ist zu tragen…

  • von Personal in Einzelhandelsgeschäften aller Art und Einkaufszentren (Malls) sowie in Handwerks-, Dienstleistungs- und anderen Gewerbebetrieben mit Publikumsverkehr,
  • in Arztpraxen und anderen Gesundheitseinrichtungen von Personal unter der Voraussetzung, dass die jeweilige medizinische Behandlung dem nicht entgegensteht,
  • in Gaststätten von Personal mit Gästekontakt und Gästen,
  • von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Versammlungen in geschlossenen Räumen
  • in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen
  • in Volkshochschulen, weiteren Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, Musikschulen, Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen und freien Einrichtungen im Sinne des Schulgesetzes und ähnlichen Bildungseinrichtungen.

Eine FFP-2-Maske ist zu tragen…

  • bei körpernahen Dienstleistungen; Bei Dienstleistungen der Körperpflege ist ein Negativ-Test nachzuweisen.
  • im ÖPNV

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist im Freien zu tragen…

  • auf Märkten
  • in Warteschlangen

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske einschließlich einer FFP-2-Maske gilt nicht für

  • Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr,
  • Personen, die ärztlich bescheinigt aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine medizinische Gesichtsmaske oder Mund-Nasen-Bedeckung tragen können,
  • Personen, bei denen durch andere Vorrichtungen die Verringerung der Ausbreitung übertragungsfähiger Tröpfchenpartikel und Aerosole bewirkt wird.

Nachweis eines negativen Tests

Soweit vorgeschrieben ist, dass Personen negativ auf eine Infektion getestet worden sein müssen, ist diese Voraussetzung dadurch zu erfüllen, dass die Person

  • vor Ort einen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test durchführen lässt und dieser ein negatives Testergebnis zeigt (Kunden haben einen Anspruch auf den Nachweis des negativen Testergebnisses – ein entsprechendes Muster steht hier zur Verfügung.) oder
  • unter der Aufsicht des jeweils Verantwortlichen einen Point-of-Care (PoC)-Antigen-Test zur Selbstanwendung (Selbsttest) vornimmt und dieser nach korrekter Durchführung ein negatives Testergebnis zeigt oder
  • dem jeweils Verantwortlichen eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis das tagesaktuell ist, vorlegt (Bescheinigung von Berliner Bürgertestzentren, einer kostenpflichtigen Corona-Teststelle, eines Dienstleistungsgeschäfts oder eines Einzelhandelsgeschäfts, das am selben Tag besucht wurde) oder
  • dem jeweils Verantwortlichen eine schriftliche oder elektronische Bescheinigung über ein negatives Testergebnis eines aktuellen PCR-Tests, das nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegt.

Besucher*innen in Krankenhäusern und Einrichtungen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 123 SGB IX) müssen einen Negativ-Test nachweisen.

Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Schülerinnen und Schüler für die Teilnehmenden an religiös-kultischen Veranstaltungen.

Die Beschaffung von Masken und Tests kann bei der Überbrückungshilfe III geltend gemacht werden.

Kontaktbegrenzungen auf Veranstaltungen

  • Wenn nicht alle teilnehmenden Personen negativ getestet sind und der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske auch am fest zugewiesenen Platz.
  • An Veranstaltungen in geschlossenen Räumen an Veranstaltungen im Freien mit mehr als 100 zeitgleich anwesenden Personen dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet sind.
  • An Versammlungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 zeitgleich anwesenden Personen dürfen nur Personen teilnehmen, die negativ getestet sind.
  • Bei Veranstaltungen mit mehr als 2.000 zeitgleich anwesenden Personen an Veranstaltungsorten, die mit Stichtag 13. März 2020 eine Höchstkapazität aufweisen, ist höchstens eine Auslastung von 50 Prozent der Höchstkapazität zulässig. In keinem Fall darf die Zulassung mehr als 25 000 zeitgleich anwesende Personen umfassen.

Hotels und Beherbergunsgbetriebe

  • Besucher*innen müssen am Tag der Anreise einen Negativ-Test vorweisen und darüber hinaus an jedem dritten Tag des Aufenthalts ein negatives Testergebnis nachweisen.

Gaststätten und Schankwirtschaften – ÖFFNUNG der Innenbereiche mit Testpflicht

  • Die Testpflicht für den Außenbereich entfällt.
  • Es gelten die oben genannten maximalen Personenzahlen.
  • Die Kontaktnachverfolgung mit Vermerk der Vorlage des Negativ-Tests ist notwendig, eine Reservierung jedoch nicht zwingend.
  • Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (für Gäste und Personal mit Gastkontakt).
  • Speisen und Getränke dürfen nur am Tisch verzehrt werden; Selbstabholung ist zudem weiterhin möglich.
  • Das Verbot von Ausschank, Abgabe und Verkauf von Alkohol zwischen 0:00 – 05:00 Uhr entfällt.

Links zum Thema:
DEHOGA BERLIN
ORIENTIERUNGSHILFE GASTRONOMIE

Einzelhandel und Dienstleistungen

  • Geschäfte dürfen für eine begrenzte Kundenzahl öffnen. Die Testpflicht entfällt.
  • Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Stellen der Grundversorgung (Supermärkte, Apotheken, Drogerien, Fleischereien, Bäcker etc.). Diese können unter Einhaltung der Hygienevorschriften öffnen. Dabei gilt derzeit: 1 Kunde pro 5
  • Zum Besuch körpernaher Dienstleistungen – inkl. Friseurbetrieben – ist eine Terminvereinbarung notwendig; die Testpflicht entfällt (sofern das Tragen einer Maske möglich ist – ausgenommen bspw. Bartbehandlungen). Das Personal ist mind. 2x pro Woche mittels eines Point-of-Care (PoC)-Antigen-Tests oder eines Selbsttests auf SARS-CoV-2 zu testen. Auf Wunsch ist eine Bescheinigung über das tagesaktuelle Testergebnis auszustellen, die dem von der Gesundheitsverwaltung zur Verfügung gestellten Muster entspricht.
  • Mitarbeiter*innen mit direktem Kundenkontakt sind dazu verpflichtet, dieses wöchentliche Angebot wahrzunehmen. Das Testergebnis ist vier Wochen lang aufzubewahren.
  • Fahrschulen, Boots- und Flugschulen dürfen öffnen. Das Personal muss sich regelmäßig auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 testen lassen.

Betriebskantinen

  • Es dürfen Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort angeboten werden sofern eine angemessene Versorgung der Mitarbeiter*innen nicht anders gesichert werden kann.
  • Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

Kulturstätten

  • Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen für den Publikumsverkehr öffnen. Ein tagesaktueller, negativer SARS-CoV-2-Test ist hier vorzulegen.
  • Es gilt die maximale Besucher*innenanzahl von 1 Person pro 5 m² Ausstellungs- oder Betriebsfläche.
  • Die Terminbuchung entfällt bei Ausflugsfahrten, Stadtrundfahrten, Schiffsausflügen und vergleichbaren Angeboten zu touristischen Zwecken. Hier müssen Gäste zudem nur einen negativen Test vorweisen, sofern geschlossene Räume aufgesucht werden.

Selbstständige

  • Bei direktem Kundenkontakt sind Selbstständige dazu verpflichtet, sich mind. 1x pro Woche einem PoC-Test zu unterziehen. Hierzu kann das kostenlose Testangebot der Stadt Berlin genutzt werden.

Home-Office und Präsenz am Arbeitsplatz

  • Es dürfen max. 50% der eingerichteten Büroarbeitsplätze in einer Arbeitsstätte zeitgleich genutzt werden.
  • Ausgenommen sind Tätigkeiten, die aus zwingenden Gründen in der Arbeitsstätte selbst aufgeführt werden müssen (bspw. wegen des nötigen Kunden- oder Patientenkontakts, der Entgegennahme von Notrufen oder Störfällen, zur Überwachung betrieblicher Anlagen, für das Funktionieren der Rechtspflege, des Justizvollzugs, der Kernaufgaben öffentlicher Verwaltung sowie für die Berufsausbildung).
  • Arbeitgeber*innen sind verpflichtet, Mitarbeiter*innen, die ihre Arbeit mind. zum Teil in Präsenz verrichten, 2x pro Woche eine kostenlose Testmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.

Ausnahmeregelungen für geimpfte und genesene Personen

  • Ab dem 15. Tag nach Erhalt der finalen Impfung können Personen jene Angebote ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses nutzen, die bisher nur mit einem negativen Testergebnis genutzt werden dürfen.
  • Gleiches gilt für Personen, die bereits von einer Infektion genesen sind.

Der Senat appelliert an Dienstleister und Gewerbetreibende sowie weitere Einrichtungen mit Publikumsverkehr verfügbare digitale Angebote wie die sogenannte Luca-App nutzen. Für den Einzelhandel mit Ausnahme der Grundversorgung wird dies verbindlich vorgeschrieben. Weitere Hinweise sind auf der Senatsseite zu finden.

Eine Verlinkung zur aktuellen Pressemitteilung finden Sie hier.

Die offizielle Aufbereitung zur Orientierungshilfe ist außerdem hier abrufbar.

Weitere Informationen zur Eindämmungsverordnung (hier) sowie den geltenden Hygienevorschriften (hier) finden Sie auf den Seiten des Berliner Senats.

Weiterführende Links

Musterbescheinigung für Testergebnisse
LUCA App zur Kontaktnachverfolgung
Übersicht zu den Testzentren
Beschaffung von Schnelltests
Allgemeine Orientierungshilfe für Gewerbe
Übersicht Geschäftsangebote und geltende Regelungen

Am 17.02. war das Garten- und Landschaftsbauunternehmen wieder mit knapp 10 Mitarbeitern vor Ort und hat die Baumfällungen im nördlichen Abschitt der Pichelsdorfer Straße abgeschlossen. Auffällig war, dass das normalerweise elastische Geäst beim Herunternehmen regelrecht zerbröselte: dies belegt den schlechten Zustand bzw. die Überalterung der betroffenen Robinien.

Erhalten wurden drei junge und gesunde Linden, die diesen Sommer allein für grün in der Straße sorgen. Nun hoffen alle, dass die Straßenumbaumaßnahmen zügig durchgeführt werden können, so dass das Garten- und Landschaftsbauunternehmen schon diesen Herbst ca. 34 junge Straßenbäume nachpflanzen kann.

Die detaillierten Planungen zur Straßenbegrünung sind in einem früheren Beitrag verlinkt. Eine Fotocollage zur zukünftigen Gehweggestaltung finden Sie hier (Quelle: Büro plan.b). Und der Infoflyer steht hier zum Download bereit. Der Vortrag des Landschaftsarchitekturbüro plan.b „Konzept für die Straßenbäume“ anlässlich der Bürgerversammlung am 29.06.2017 kann hier nachgelesen werden.

Das Wilhelmstädter Magazin Nr. 2 April / Mai 2021 ist erschienen!

In der aktuellen Ausgabe der wilma wird eines der ältesten Häuser der Wilhelmstadt sowie der Plan für den pandemiekonformen Tag der Städtebauförderung vorgestellt. Es gibt einen Aufruf zur Beteiligung am Gebietsfonds und ein update zur DB-Unterführung.

Anläßlich ‚100 Jahre Groß-Berlin‘ geht es im 2. Teil der Reihe um das Thema Verwaltungsreform. Zudem wird ein Straßenname der Wilhelmstadt entschlüsselt und Thomas Streicher berichtet von Spandauer Vergnügungen des 19. Jahrhunderts.

Zudem gibt’s, wie immer auch etliche Meldungen, Hinweise, Tipps, Adressen und Kontaktstellen.

Alle bisherigen Ausgaben finden Sie als PDF-Datei zum Download auf dieser Seite.

Die aktuelle wilma mit allen Informationen & Veranstaltungen aus der Wilhelmstadt erhalten Sie wie immer kostenlos bei zahlreichen Gewerbetreibenden, Händlern und öffentlichen Einrichtungen sowie im Stadtteilladen. Die aktuelle Ausgabe steht Ihnen zudem hier als Download [PDF-Datei] zur Verfügung.

In der Pichelsdorfer Straße werden ab Montag, den 15.02.2021, 13 überalterte und schadhafte Straßenbäume gefällt. Begonnen wird im ersten Bauabschnitt der Pichelsdorfer Straße – zwischen Wilhelmstraße und Metzer Platz (zum Übersichtsplan).
Nach Abschluss der Verkehrsbaumaßnahmen werden in diesem Bereich (voraussichtlich im Herbst 2021) 34 neue Bäume gepflanzt. Die Maßnahmen werden durch ein vom Bezirksamt Spandau beauftragtes Garten- und Landschaftsbauunternehmen durchgeführt. 

Ein Baumgutachten hatte für die Pichelsdorfer Straße ca. 70 in der Vitalität stark beeinträchtigte Bäume festgestellt. Im Zuge der Straßenumbaumaßnahmen sollen daher die geschädigten Straßenbäume ersetzt und darüber hinaus vielerorts mit Neupflanzungen ergänzt werden. In den kommenden Jahren werden insgesamt etwa 116 Bäume neu gepflanzt.

Die detaillierten Planungen zur Straßenbegrünung sind im vorangegangenen Beitrag verlinkt.

Der Infoflyer steht hier zum Download bereit. Eine Fotocollage der zukünftigen Bepflanzung und Gehweggestaltung wurde außerdem von dem Büro plan.b angefertig und kann hier aufgerufen werden.

Bereits seit dem Jahr 2012 fördert der Gebietsfonds privates Engagement im Lebendigen Zentrum Spandau-Wilhelmstadt. Mithilfe des Fonds konnten seither sowohl verschiedene Feste und zahlreiche kleinere Veranstaltungen ermöglicht werden als auch kleinere und größere Verschönerungen des Stadtbilds – wie Fahrradständer, neue Markisen und hochwertige Werbeanlagen – gefördert werden.

Im Jahr 2021 stehen im Gebiets- und Investitionsfonds wieder öffentliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 40.000 Euro zur Unterstützung von kleineren Projekten und Aktivitäten, die sich positiv auf die Attraktivität und Funktion der Geschäftsstraßen in der Wilhelmstadt auswirken, zur Verfügung.

Eine Förderung von bis 50 % der nachgewiesen Kosten können beispielsweise erhalten:

  • Marketingaktionen und öffentliche Veranstaltungen,
  • Projekte und Maßnahmen zur Gestaltung des Straßenraums und von Plätzen sowie
  • Projekte und Maßnahmen, die die Situation der Gewerbetreibenden verbessern und eine positive Ausstrahlung auf die Wilhelmstadt haben.

Projektanträge können jederzeit beim Geschäftsstraßenmanagement eingereicht werden. Jeweils zum Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September) entscheidet eine Jury mit lokalen Akteuren über die Förderung Ihres Projekts. Gerne berät Sie das Geschäftsstraßenmanagement vorab und unterstützt Sie bei der Antragstellung – sprechen Sie uns an!

Teilnehmen können alle, die im Fördergebiet des Lebendigen Zentrums Spandau-Wilhelmstadt wohnen oder arbeiten. Weitere Informationen zu den verschiedenen Fonds im Lebendigen Zentrum Spandau-Wilhelmstadt finden Sie hier. Eine Auswahl von in den vergangenen Jahren erfolgreich umgesetzten Gebiets- und Investitionsfondsprojekte steht Ihnen hier zur Verfügung.

Beitragsbild: Berlin Brass Festival 2020
Fotograf: Simon Fabel

„Krise macht Kreativ. Kreativität braucht Bühnen. Musik braucht Publikum. Berlin braucht Kultur.“ – unter diesem Motto wurden im Sommer 2020 auch die Straßen der Wilhelmstadt zur Bühne des Berlin Brass Festivals. In einem Doppeldecker-Cabrio-Bus trotzten die Künstler*innen der Pandemie sowie dem teils regnerischen Wetter und ermöglichten allen Bewohner*innen und Besucher*innen des Kiezes so ein ganz besonderes Musikerlebnis.

Bereits seit 3 Jahren vereint das Berlin Brass Festival sowohl Profi- als auch Amateur-Musiker*innen, die auf kostenlosen und barrierefreien Konzerten an Schulen sowie auf den Berliner Straßen und Plätzen, ihre Leidenschaft zur Musik präsentieren. Diese Liebe zur Musik und der Wille, selbst in dieser schwierigen Zeit, Menschen durch Musik zusammenzubringen, brachte den Berlin Brass Bus ins Rollen. Das mobile Festival zeigte dabei auch die Wichtigkeit von Kulturangeboten, insbesondere in Zeiten der Krise. 

Durch das große Engagement aller Beteiligten verwandelte sich somit auch die Wilhelmstadt für einen Tag zur musikalischen Bühne der Künstler*innen von Beat ‘n Blow, German Trombone Vibration und Di Grine Kuzine. Das erste Gastspiel des Berlin Brass Festivals in der Spandauer Wilhelmstadt wurde mit Mitteln des Gebietsfonds ermöglicht.

Um das Warten bis zum nächsten Berlin Brass Festival zu verkürzen, gibt es hier ein paar Eindrücke aus dem Berlin Brass Bus auf seinem Weg durch die Hauptstadt. Weitere Informationen zu allen Aktivitäten des Berlin Brass Festivals sowie den derzeit online stattfindenden Brass-Workshops sind außerdem unter berlinbrassfestival.de und auf Facebook zu finden. 

Beitragsbild: Berlin Brass Festival 2020
Fotograf: Simon Fabel

Im Rahmen des Sanierungsverfahrens in der Wilhelmstadt vergibt das Bezirksamt Spandau, Stadtentwicklungsamt, Mittel zur Förderung der Gestaltung von Höfen.

Weitere Informationen sowie das Antragsformular zur Hofförderungen finden Sie hier oder im Downloadbereich unter Förderung und Formulare.

Im Rahmen der gestalterischen Aufwertung der Pichelsdorfer Straße ist auch eine Erneuerung der Straßenraumbegrünung vorgesehen. Insgesamt werden auf der gesamten Länge der Pichelsdorfer Straße zwischen Wilhelmstraße und Heerstraße in den nächsten Jahren etwa 116 Bäume neu gepflanzt. Teilweise werden vorhandene und nicht mehr gesunde Bäume ersetzt, vielerorts sind aber auch Neupflanzungen vorgesehen, die den vorhandenen Baumbestand ergänzen.

Die neue Straßenraumbegrünung soll im Zusammenhang mit der anstehenden Aufwertung der Pichelsdorfer Straße in den kommenden Jahren in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Weitere Informationen zur Baustelle Pichelsdorfer Straße, der Zeitplanung der Maßnahmen und dem ersten Bauabschnitt finden Sie in Kürze ebenfalls auf dieser Seite.

Die detaillierten Planungen zur zukünftigen Straßenraumbegrünung können unter den folgenden Download-Links für die einzelnen Straßenabschnitte eingesehen werden:

  • COVID-19 Überbrückungshilfe für Unternehmen – AKTUALISIERT 16.06.21

    AKTUALISIERUNG: Verlängerung der Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe bis zum 30. September 2021. Die Bundesregierung hat die Corona-bedingte Neustarthilfe für Soloselbstständige verlängert. Der Förderzeitraum wurde von Juli bis September 2021 verlängert, der Förderbetrag in diesem Zeitraum auf bis zu 1.500 Euro pro Monat erhöht. Hinweis: Die bisherigen Antragsverfahren werden übernommen. Sollte ein neues oder ein weiteres Steuerbüro zur Bearbeitung der Anträge beauftragt werden, kann die Übersicht der Steuerberaterkammer-Berlin hier genutzt werden. Forderzeitraum der Überbrückungshilfe III ist November 2020 bis 30. September 2021. Wer kann Überbrückungshilfe beantragen? Unternehmen, die entweder einen Umsatzeinbruch in Höhe von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden

    Weiter lesen
  • COVID-19 Orientierungshilfe für Gewerbe und Privatpersonen – AKTUALISIERT 19.08.21

    Eine neue Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt ab dem 20. August bis voraussichtlich zum 17. September 2021. Bis zu dem genannten Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen. Insbesondere zu haushaltsfremden Personen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, soweit dies die äußeren Umstände zulassen. Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen ist eine medizinische Gesichtsmaske bzw. eine FFP2-Maske zu tragen. Eine medizinische Gesichtsmaske ist zu tragen… von Personal in Einzelhandelsgeschäften aller Art und Einkaufszentren (Malls) sowie in Handwerks-, Dienstleistungs-

    Weiter lesen
  • 13 überalterte Robinien gefällt

    Am 17.02. war das Garten- und Landschaftsbauunternehmen wieder mit knapp 10 Mitarbeitern vor Ort und hat die Baumfällungen im nördlichen Abschitt der Pichelsdorfer Straße abgeschlossen. Auffällig war, dass das normalerweise elastische Geäst beim Herunternehmen regelrecht zerbröselte: dies belegt den schlechten Zustand bzw. die Überalterung der betroffenen Robinien. Erhalten wurden drei junge und gesunde Linden, die diesen Sommer allein für grün in der Straße sorgen. Nun hoffen alle, dass die Straßenumbaumaßnahmen zügig durchgeführt werden können, so dass das Garten- und Landschaftsbauunternehmen schon diesen Herbst ca. 34 junge Straßenbäume nachpflanzen kann. Die detaillierten Planungen zur Straßenbegrünung sind in einem früheren Beitrag verlinkt.

    Weiter lesen
  • Liebe Wilhelmstädter*innen, die ‚wilma‘ für April / Mai 2021, sprich die Frühlingsausgabe, ist erschienen!

    Das Wilhelmstädter Magazin Nr. 2 April / Mai 2021 ist erschienen! In der aktuellen Ausgabe der wilma wird eines der ältesten Häuser der Wilhelmstadt sowie der Plan für den pandemiekonformen Tag der Städtebauförderung vorgestellt. Es gibt einen Aufruf zur Beteiligung am Gebietsfonds und ein update zur DB-Unterführung. Anläßlich ‚100 Jahre Groß-Berlin‘ geht es im 2. Teil der Reihe um das Thema Verwaltungsreform. Zudem wird ein Straßenname der Wilhelmstadt entschlüsselt und Thomas Streicher berichtet von Spandauer Vergnügungen des 19. Jahrhunderts. Zudem gibt’s, wie immer auch etliche Meldungen, Hinweise, Tipps, Adressen und Kontaktstellen. Alle bisherigen Ausgaben finden Sie als PDF-Datei zum Download

    Weiter lesen
  • Maßnahmenbeginn: Fällung von 13 Bäumen ab 15.02.2021

    In der Pichelsdorfer Straße werden ab Montag, den 15.02.2021, 13 überalterte und schadhafte Straßenbäume gefällt. Begonnen wird im ersten Bauabschnitt der Pichelsdorfer Straße – zwischen Wilhelmstraße und Metzer Platz (zum Übersichtsplan). Nach Abschluss der Verkehrsbaumaßnahmen werden in diesem Bereich (voraussichtlich im Herbst 2021) 34 neue Bäume gepflanzt. Die Maßnahmen werden durch ein vom Bezirksamt Spandau beauftragtes Garten- und Landschaftsbauunternehmen durchgeführt.  Ein Baumgutachten hatte für die Pichelsdorfer Straße ca. 70 in der Vitalität stark beeinträchtigte Bäume festgestellt. Im Zuge der Straßenumbaumaßnahmen sollen daher die geschädigten Straßenbäume ersetzt und darüber hinaus vielerorts mit Neupflanzungen ergänzt werden. In den kommenden Jahren werden insgesamt

    Weiter lesen
  • Gebietsfonds 2021 – 50 % Förderung für Projekte und Aktionen

    Bereits seit dem Jahr 2012 fördert der Gebietsfonds privates Engagement im Lebendigen Zentrum Spandau-Wilhelmstadt. Mithilfe des Fonds konnten seither sowohl verschiedene Feste und zahlreiche kleinere Veranstaltungen ermöglicht werden als auch kleinere und größere Verschönerungen des Stadtbilds – wie Fahrradständer, neue Markisen und hochwertige Werbeanlagen – gefördert werden. Im Jahr 2021 stehen im Gebiets- und Investitionsfonds wieder öffentliche Fördermittel in Höhe von insgesamt 40.000 Euro zur Unterstützung von kleineren Projekten und Aktivitäten, die sich positiv auf die Attraktivität und Funktion der Geschäftsstraßen in der Wilhelmstadt auswirken, zur Verfügung. Eine Förderung von bis 50 % der nachgewiesen Kosten können beispielsweise erhalten: Marketingaktionen

    Weiter lesen
  • Rückblick: Das Berlin Brass Festival unterwegs in der Wilhelmstadt

    „Krise macht Kreativ. Kreativität braucht Bühnen. Musik braucht Publikum. Berlin braucht Kultur.“ – unter diesem Motto wurden im Sommer 2020 auch die Straßen der Wilhelmstadt zur Bühne des Berlin Brass Festivals. In einem Doppeldecker-Cabrio-Bus trotzten die Künstler*innen der Pandemie sowie dem teils regnerischen Wetter und ermöglichten allen Bewohner*innen und Besucher*innen des Kiezes so ein ganz besonderes Musikerlebnis. Bereits seit 3 Jahren vereint das Berlin Brass Festival sowohl Profi- als auch Amateur-Musiker*innen, die auf kostenlosen und barrierefreien Konzerten an Schulen sowie auf den Berliner Straßen und Plätzen, ihre Leidenschaft zur Musik präsentieren. Diese Liebe zur Musik und der Wille, selbst in

    Weiter lesen
  • Hofbegrünung 2021

    Im Rahmen des Sanierungsverfahrens in der Wilhelmstadt vergibt das Bezirksamt Spandau, Stadtentwicklungsamt, Mittel zur Förderung der Gestaltung von Höfen. Weitere Informationen sowie das Antragsformular zur Hofförderungen finden Sie hier oder im Downloadbereich unter Förderung und Formulare.

    Weiter lesen
  • Straßenraumbegrünung Pichelsdorfer Straße

    Im Rahmen der gestalterischen Aufwertung der Pichelsdorfer Straße ist auch eine Erneuerung der Straßenraumbegrünung vorgesehen. Insgesamt werden auf der gesamten Länge der Pichelsdorfer Straße zwischen Wilhelmstraße und Heerstraße in den nächsten Jahren etwa 116 Bäume neu gepflanzt. Teilweise werden vorhandene und nicht mehr gesunde Bäume ersetzt, vielerorts sind aber auch Neupflanzungen vorgesehen, die den vorhandenen Baumbestand ergänzen. Die neue Straßenraumbegrünung soll im Zusammenhang mit der anstehenden Aufwertung der Pichelsdorfer Straße in den kommenden Jahren in mehreren Bauabschnitten realisiert werden. Weitere Informationen zur Baustelle Pichelsdorfer Straße, der Zeitplanung der Maßnahmen und dem ersten Bauabschnitt finden Sie in Kürze ebenfalls auf dieser

    Weiter lesen
  • Logo Eight
  • Logo Seven
  • Logo Five
  • Logo Four
  • Logo Three
  • Logo Two
  • Logo One