Vorbereitende Untersuchungen und Förmliche Festlegung

Der Senat von Berlin misst der Städtebauförderung seit jeher große Bedeutung für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung der Stadt und ihrer Quartiere bei. Da seit 2007 jährlich alte Sanierungsgebiete aus dem ersten Gesamtberliner Stadterneuerungsprogramm von 1993 entlassen werden, wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen 2007 eine Studie in Auftrag gegeben, die in Zusammenarbeit mit den Bezirken 66 Quartiere auf ihre städtebaulichen Funktionsmängel und ihre Erfolgsaussichten auf Inanspruchnahme von Städtebaufördermittel untersuchte. Nach einem mehrstufigen Entscheidungsprozess beschloss der Senat von Berlin am 3. März 2009 für sechs Gebiete Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen, u.a. für die Wilhelmstadt. In diesem förmlichen Verfahren nach § 141 BauGB werden Beurteilungsgrundlagen gesammelt, die über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, städtebaulichen und strukturellen Verhältnisse und Zusammenhänge Auskunft geben. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für die Entwicklung von Zielen und die Prüfung, welches Förder- und Sanierungsinstrumentarium geeignet ist.

In der Wilhelmstadt wurde im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen ein intensiver Beteiligungsprozess durchgeführt. Anfang Juni 2009 wurde in einer Bürgerversammlung das Untersuchungsvorgehen erläutert. Am 14. September 2009 wurden erste Ergebnisse und weitere Arbeitsschritte vorgestellt, Ende September 2009 wurden Bürgerworkshops durchgeführt sowie am 1. Dezember 2009 der zuständige Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung informiert. Mitte 2009 konnten sich die Bürgerinnen und Bürger aus der Wilhelmstadt in einer Postkartenaktion äußern, was ihnen auf den Nägeln brennt und eigene Vorschläge zur Entwicklung des Stadtteils machen. Diese Äußerungen wurden von Senat und Bezirk mit den stadtplanerischen Untersuchungen und den Stellungnahmen von betroffenen Behörden in einem 232-seitigen Untersuchungsbericht zusammengefasst. Der Bericht bildete die Beurteilungsgrundlage für den Senat, ob für die Wilhelmstadt ein Förder- und Sanierungsgebiet beschlossen werden kann.

Städtebauförderung Skatepark Wilhelmstadt

Mit diesem Planungs- und Diskussionsprozess wurden das Leitbild, die Ziele und Handlungsfelder entwickelt, die Grundlagen der aktuellen Arbeiten. Zusammen mit den Gebieten Turmstraße, Müllerstraße, Nördliche Luisenstadt (Bezirk Mitte), Südliche Friedrichstadt (Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg), Karl-Marx-Straße/Sonnenallee (Bezirk Neukölln) und Frankfurter Allee-Nord (Bezirk Lichtenberg) wurde die Wilhelmstadt am 15. März 2011 in der 12. Rechtsverordnung zum Sanierungsgebiet erklärt und für das Förderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere vorgesehen.

Dieser Beschluss ist im Gesetz- und Verordnungsblatt von Berlin am 31. März 2011 veröffentlicht und am 1. April 2011 in Kraft getreten.