Förderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere
Nach Artikel 104b Grundgesetz gewährt der Bund an die Länder Finanzhilfen zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen, die jährlich zwischen Bund und Ländern in einer Verwaltungsvereinbarung geregelt werden (aktuell: VV Städtebauförderung 2012).
Die Städtebauförderung ist seit über 40 Jahren ein sehr erfolgreiches Instrument, um in Quartieren mit erhöhten strukturellen Schwierigkeiten die Attraktivität als Wohn- und Lebensort zu stärken, die Schaffung und Erhaltung neuer Arbeitsplätze zu fördern und die Zukunftsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Bis 1990 gab es nur ein Förderprogramm, das „klassische“ Programm für Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. In den nachfolgenden Jahren sind die Programme vielfältiger und spezifizierter geworden: Städtebaulicher Denkmalschutz, Soziale Stadt, Lebendige Zentren und Quartiere. In der Regel beteiligt sich der Bund mit 33,3% an der Finanzierung der Maßnahmen. 66,7% muss Berlin aus seinem eigenen Haushalt oder teilweise aus weiteren Quellen bereitstellen.
Förderschwerpunkte der Lebendigen Zentren und Quartiere
Das Programm fördert Maßnahmen innerhalb der folgenden Schwerpunktbereiche:
- Aktive und identitätsstiftende Zentren und Quartiere entwickeln
- Baukulturelles Erbe revitalisieren, Baukultur und Gestaltqualität fördern
- Öffentlichen Raum qualifizieren und städtische Mobilität verbessern
- Stadtkultur und soziale Integration fördern
- Klimaschutz und Klimaadaption stärken
- Strategisch und kooperativ planen und handeln
Ziele und Handlungsfelder
Der Senat von Berlin hat am 15.3.2011 für die Wilhelmstadt das Förderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere beschlossen, um vor allem die Entwicklung der Achse Klosterstraße – Pichelsdorfer Straße mit ihrer Versorgungsfunktion in den Fokus zu rücken.
Während der Vorbereitenden Untersuchungen wurden folgende Ziele und Handlungsfelder als besonders wichtig herausgearbeitet:
- Entwicklung attraktiver Einkaufsstraßen von der Pichelsdorfer Straße im Süden über die Klosterstraße bis zum Bahnhof als Scharnier zur Spandauer Altstadt
- Entwicklung eines lebenswerten, vielfältigen Stadtteils für alle Bevölkerungsgruppen, der insbesondere für Familien mit Kindern attraktiv ist
- Qualitative Verbesserung der sozialen Infrastruktur (Kitas, Spielflächen, Schulen, Jugendeinrichtungen) als Strategie gegen Arbeitslosigkeit, Armut oder Bildungsferne
- Entwicklung der Wilhelmstadt an der Havel mit höherwertigen Nutzungen am Wasser, mit der Ausnutzung touristischer Potenziale und der Vernetzung vorhandener überörtlicher Grünzüge
- Unterstützung der Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Verbesserung des Wohnungsbestands in energetischer Hinsicht
Durchführung des Programms
Es hat sich ein komplexes Verfahren der Programmdurchführung in Berlin entwickelt, mit dem es gelingt, die Einzelprojekte nach örtlichen und Programm bezogenen Prioritäten planerisch zu entwickeln, abzustimmen, haushaltstechnisch sicherzustellen und baulich zeitgerecht umzusetzen. Dabei ist es erforderlich, zeitliche und finanzielle Veränderungen, die sich bei Baumaßnahmen immer ergeben können, aufzufangen und in der Konkurrenz zu Projekten anderer Fördergebiete zu sichern.
Der „Fahrplan“ in der Programmdurchführung zwischen Bezirk und Senatsverwaltung sowie den beauftragten Büros sieht vor, dass bis zum Herbst eines Jahres Projekte oder deren Veränderungen vom Bezirk angefragt und im jeweiligen Programm stadtweit bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vorgemerkt werden. Bis zum Frühjahr des darauffolgenden Jahres sollen mit Plan- und Kalkulationsgrundlagen die vorgemerkten Projekte beantragt werden. Nach Prüfung und gemeinsamer Erörterung erfolgt in der Regel vor den Sommerferien eine Finanzierungszusage, mit der dann die bauliche Vorbereitung und/oder bauliche Durchführung erfolgt. Dieser Prozess kann bis zur Fertigstellung einer Maßnahme mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Die Stadtteilvertretung wird im Jahr 2012 erstmalig über den Sanierungsbeirat in dieses Prozedere eingebunden. Über die baulichen und finanziellen Entwicklungen berichtet der Bezirk der Senatsverwaltung und diese wiederum dem Abgeordnetenhaus und dem Bundesministerium.
Städtebauförderung in Deutschland
Wie Städtebauförderung in Deutschland funktioniert, wird hier in einem anläßlich des’Tages der Städtebauförderung‘ erstellten Erklärvideos, sehr anschaulich dargestellt: