Förderung

Erhöhte steuerliche Abschreibungen nach §§ 7h, 10f und 11a EStG
Steuerpflichtige Eigentümerinnen und Eigentümer im Sanierungsgebiet sind berechtigt, finanzielle Aufwendungen für die sanierungszielgemäße Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie für Eigentumswohnungen und im Teileigentum stehende Räume nach §§ 7h, 10f und 11a EStG steuerlich geltend zu machen. Dies betrifft sowohl die Grundstücke im umfassenden als auch im vereinfachten Sanierungsverfahren. Die Inanspruchnahme setzt eine Bescheinigung des Stadtplanungsamtes des Bezirksamtes Spandau voraus. Hierfür muss vor Beginn der Baumaßnahme eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer und dem Bezirksamt Spandau geschlossen werden.

Nach Abschluss der Baumaßnahmen prüft das Bezirksamt die Maßnahmedurchführung und die eingereichten Kostenaufstellungen und stellt unter Berücksichtigung eventueller Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln fest, in welcher Höhe die tatsächlichen Aufwendungen angefallen und bescheinigungsfähig sind.

Eine Zusammenstellung finden Sie als Download im Merkblatt für Eigentümer zum Bescheinigungsverfahren. Die Antragsunterlagen und Mustertabellen können beim Stadtplanungsamt des Bezirksamtes Spandau angefordert werden.

Durchführung von Ordnungsmaßnahmen
Um die grundstücksbezogenen Sanierungsziele zu erreichen, unterstützt das Bezirksamt Spandau private Eigentümer bei der Durchführung sogenannter „Ordnungsmaßnahmen“ mit öffentlichen Zuschüssen. Zu diesen Ordnungsmaßnahmen gehören nach § 147 BauGB insbesondere

  • die Bodenordnung einschließlich des Erwerbs von Grundstücken,
  • der Abriss langfristig nicht zu erhaltender Gebäudeteile,
  • die Entsiegelung von asphaltierten oder betonierten Höfen sowie
  • der sanierungsbedingte Umzug von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betrieben.

Die Durchführung und mögliche Kostenerstattung von Ordnungsmaßnahmen sind mit dem Bezirksamt Spandau vor Beginn der Maßnahmen abzustimmen. Dies wird in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Eigentümerin bzw. Eigentümer und Bezirksamt geregelt. Ohne diese Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung.

Förderung der energetischen und altersgerechten Gebäudeerneuerung
Die energetische und altersgerechte Erneuerung von privaten Gebäuden kann mit öffentlichen Mitteln aus Förderprogrammen des Bundes und ggf. des Landes Berlin unterstützt werden. Die Investitionsbank Berlin (IBB) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördern Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Investorinnen und Investoren mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen insbesondere für folgende Maßnahmenbereiche:

  • barrierereduzierende Wohnungsumbauten
  • energieeinsparende Sanierungsarbeiten
  • energieeffiziente Neubaumaßnahmen
  • wohnverbessernde Modernisierungsmaßnahmen

Da sich die Förderprogramme, Fördergegenstände und Konditionen häufig ändern, wird eine aktuelle Abfrage bei der KfW bzw. IBB empfohlen.