Am 23. Juni 2020 wurde für die Spandauer Wilhelmstadt eine »Soziale Erhaltungsverordnung« durch das Bezirksamt Spandau festgesetzt (Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin am 03.07.2020). Das bedeutet, dass das Gebiet Wilhelmstadt innerhalb festgelegter Grenzen ein Milieuschutzgebiet ist. Das betrifft aktuell ca. 25.000 Einwohner*innen und ca. 15.000 Wohnungen.
Der Milieuschutz in Form von Erhaltungsverordnungen ist ein städtebauliches Instrument, dessen Ziel es ist, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten, die weitere Verdrängung der bereits gebietsansässigen Wohnbevölkerung zu verhindern und dadurch negative städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden. Geplante Maßnahmen dürfen den vorhandenen Wohnraum nicht derart verändern, dass er für die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet ist.
Das bedeutet, dass bauliche Maßnahmen am Wohnungsbestand, gleich ob bewohnt oder unbewohnt, genehmigungspflichtig sind und bestimmten Vorbehalten unterliegen: Maßnahmen, die über das notwendige und verträgliche Maß hinausgehen, sind demnach nicht zulässig und zu versagen. Doch um festzustellen, welche Maßnahmen versagt werden müssen, bedarf es klarer Prüfkriterien als Leitfaden sowohl für die Genehmigungsbehörde als auch für die Eigentümer*innen. Sie sind aber auch eine Hilfestellung für Mieter*innen, die damit überprüfen können, ob die ihnen angekündigten Maßnahmen in ihrem Haus bzw. ihrer Wohnung
überhaupt zulässig wären.
Eine Liste der Prüfkriterien finden Sie hier und in der neusten Ausgabe der wilma.
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