Anita Hoffmann ist Künstlerin – und eine Mutter, die sich aus persönlichen Gründen für die Rechte von Familien engagiert.
Anita Hoffmann hatte sich beim Geschäftsstraßenmanagement gemeldet, weil sie sich für die neue, in Aufbau befindliche Website interessierte, die einen Einblick in die breite Palette von Wilhelmstädter Gewerbe- und Handwerksbetrieben, Dienstleistern oder Gastronomie bietet. Sie würde gern ihre Arbeit und ihr Atelier bekannter machen und mehr Kunden und Inte- ressenten gewinnen.
Anita Hoffmann ist freiberufliche Malerin und Grafikerin, sie lebt von ihrer Kunst, also vor allem von den Auftragsarbeiten – vom reinen Verkauf originär eigener Werke kann in Berlin kaum ein Künstler leben, die meisten halten sich mit Auftragsarbeiten, Unterricht oder auch anderen Nebenjobs über Wasser. Und wenige Berliner Künstler können sich ein richtiges Atelier leisten, die Zahl erschwinglicher Ateliers, beispielsweise im Berliner Atelierprogramm, ist immer weiter gesunken, die Räume werden knapp und auch immer teurer.
Wie viele andere bildende Künstler arbeitet Anita Hoffmann deshalb zu Hause. Sie bietet Auftragsarbeiten in zahlreichen Bereichen an: Malerei, Illustration, Grafik und Compu- tergrafik, Kalligrafie, Kopien, restauratorische Arbeiten, Wand- und Deckenmalerei, Fotoretusche … Das Portfolio ist breit.
Doch derzeit reichen die Einkünfte gerade mal so zum Leben. Das liegt vor allem daran, dass sie einen guten Teil ihrer Zeit damit verbringt, verbringen muss, um ihre beiden Töchter zu kämpfen. Deshalb engagiert sie sich ehrenamtlich in Sachen Familienrecht. Ihr erging es so wie nicht wenigen Müttern und Vätern hierzulande, deren binationale Partnerschaften scheiterten. Immer wieder ploppen solche Berichte in den Medien auf: Der Expartner verlässt nicht nur die Familie, er nimmt auch das gemeinsame Kind mit, und wenn es außer Landes gebracht wird, sind die Handlungsmöglichkeiten oft eher gering. Diese Fälle kommen häufiger vor als man denkt, und Familienrichter, Jugendämter und Rechtsvertreter haben dabei nur beschränkte Handhabe. Man kann zwar Recht sprechen – es dann auch durchzusetzen, ist eine ganz andere Sache und scheitert oft an Landesgrenzen. Die Politik befasst sich höchst ungern mit diesem komplizierten Thema, nur in sehr wenigen Fällen schaltet sich das auswärtige Amt ein.
Ihre ältere Tochter feiert bald ihren 13. Geburtstag, deshalb trägt Anita Hoffmann ein Bild mit sich herum, dass sie eigens für die Tochter gemalt und gezeichnet hat. Sie hat sie seit nunmehr neun Jahren nicht mehr persönlich gesehen – nur über Internet gibt es sporadischen Kontakt. Der Vater, ein Mann aus dem arabischsprachigen Raum, nahm die dreijährige Tochter nach der Trennung einfach mit und brachte sie gegen Anita Hoffmanns Willen ins Ausland. Drei Viertel ihrer Lebenszeit hat das Kind die Mutter nicht mehr persönlich erlebt, und nicht nur Eltern, sondern auch alle mit Familienrecht Befassten wissen, dass gerade bei Kind-Eltern- Beziehungen jedes Jahr doppelt und dreifach zählt. Mit zunehmender Entfremdung sinkt die Chance, das eigene Kind jemals wieder nach Hause zu holen, erheblich.
In dieser verzweifelten Situation lernte sie einen neuen Partner kennen, einen Peruaner, der ihr anfangs zur Seite stand und sie unterstützte. Sie wurden Eltern einer Tochter. Dann folgte der Vater dem Muster des ersten Mannes – vor einem halben Jahr nahm er die Tochter mit, die sich seither an einem unbekannten Ort aufhält, die Mutter hat sie seither nicht mehr gesehen.
Und so geriet Anita Hoffmann in eine Endlosmühle, wie sie Eltern in viele ähnlichen Fällen erleben: Jugendämter, die ohnehin schon mit der alltäglichen Arbeit überlastet und überfordert sind, hilflose Familiengerichte. Auch in Richterkreisen wird zudem immer wieder beklagt, dass es an einer spezifischen Schulung und Qualifikation als Familienrichter fehle, dass etliche der bestellten Gutachter mangelhaft qualifiziert sind. Geschichten dieser Art muss man mit Zu- rückhaltung behandeln, solange man nicht alle Fakten im Detail kennt. Sicher ist nur: Viele fühlen sich in einer solchen Situation allein gelassen, die Verfahren sind langwierig, die Zeit läuft gegen sie, nicht jeder kann sich die ganze Zeit über einen Rechtsbeistand leisten. Die meisten versuchen dann, sich per Internet über ihre Rechte und Durchsetzungsmöglichkeiten zu informieren.
In dieser Zeit fand sie Resonanz und Unterstützung bei Gerd Eickelberg, der die bislang kaum bekannte Bürgerinitiative »Grund- GesetzManufaktur« mit dem Projekt »die dritte Stimme« gegründet hat, die sich dafür einsetzt, dass im Grundgesetz verankerte Bürgerrechte auch durchgesetzt und von der Politik stärker vertreten werden. Konkret sollen die Abgeordneten möglichst vieler Wahlkreise angesprochen und für die jeweiligen Anliegen sensibilisiert werden, natürlich auch in Spandau, wo die Bürgerinitiative ins Leben gerufen wurde.
Ob das ehrenamtliche Engagement in dieser Bürgerinitiative Anita Hoffmann in ihrem konkreten Fall auch weiterhilft, bleibt offen. Zumindest gibt es ihr das Gefühl, aktiv zu werden, auf ihre Rechte aufmerksam zu machen und nicht ganz ohnmächtig ausgeliefert zu sein.
Ulrike Steglich, Wilhelmstädter Magazin Nr. 1, Februar/März 2019
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