Hofbegrünungsprogramm

Viele Höfe in der Wilhelmstadt führen ein „Schattendasein“ und tragen kaum zur Stadtökologie oder Aufenthaltsqualität bei. Mit dem Hofbegrünungsprogramm schafft das Bezirksamt Spandau Anreize für private Begrünungsmaßnahmen, um das Wohnumfeld zu verbessern, das Stadtklima auszugleichen und den Artenreichtum zu fördern. Begrünte Höfe und Freiflächen sollen zudem Räume für nachbarschaftliche Begegnungen bieten und das Wohnen attraktiver machen.

Wer kann Fördermittel beantragen?
Beteiligen können sich private Eigentümerinnen und Eigentümer, wie auch Immobilienunternehmen, Mieterinnen und Mieter, Pächterinnen und Pächter sowie soziale und gemeinnützige Träger oder Initiativen (mit Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer). Die Teilnahme und die Antragstellung sind fortlaufend möglich.

Ziele/Maßnahmen
Bezuschusst werden Begrünungsmaßnahmen wie die Entsiegelung von Flächen, die Anlage von Pflanzflächen und Wasserflächen oder Fassadenbegrünung. Auch Vorgärten, Baulücken und an Private überlassene öffentlich Flächen im Fördergebiet Wilhelmstadt können einbezogen werden.

Das Antragsformular finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Hofbegrünung finden Sie in dem Informationsflyer zum Hofbegrünungsprogramm.

Akteure
Fördergeber: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Projektträger: Private Eigentümer, Mieter, etc.
Programmsteuerung / -koordination: Bezirksamt Spandau – Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Fachliche Beratung und Betreuung des Hofbegrünungsprogramms: Freie Planungsgruppe Berlin GmbH
Prozessteuerung: Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement – KoSP GmbH

Finanzierung
Das Projekt wird je nach Maßnahme mit Landes- und Bundesmitteln des Förderprogramms „Lebendige Zentren und Quartiere“ finanziert. Im Rahmen des Hofbegrünungsprogramms stehen bis zu 10.000 Euro Fördermittel je Hof zur Verfügung. Abhängig von Art und Umfang der Maßnahme können bis zu 50 % der Kosten gefördert werden, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 50 % erforderlich ist. Für Maßnahmen nach §147 BauGB (z. B. Entsiegelung, Abriss oder Bodenuntersuchungen) ist sogar eine Förderung von bis zu 100 % und maximal 30.000 € möglich. Bei Kombinationen der Maßnahmen gelten angepasste Fördermodelle, die eine flexible Finanzierung gewährleisten. Zu weiteren Förderprogrammen beraten wir Sie gerne.

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Ansprechpartner
Bezirksamt Spandau – Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung
Carl-Schurz-Straße 2/6, 13597 Berlin
Telefon 030 90279 2280
katharina.lange@ba-spandau.berlin.de

Freie Planungsgruppe Berlin GmbH
Nadine Schaumkessel
Giesebrechtstraße 10, 10629 Berlin
030 88 71 88 23
n.schaumkessel@fpb.de

Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement – KoSP GmbH
Hai Tran
Fehrbelliner Straße 50, 10119 Berlin
Telefon 030.33 00 28 53
tran@kosp-berlin.de

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