Überbrückungshilfe für baustellenbetroffene Gewerbetreibende – AKTUALISIERT 03.02.2023

Im Falle der existenzbedrohenden Auswirkung der Baumaßnahmen in der Pichelsdorfer Straße auf ein Unternehmen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Überbrückungshilfe bei der zuständigen Senatsverwaltung zu stellen.

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Geschäftsstelle des Ausschusses für Räumungsbetroffene
Frau Mille
Martin-Luther-Str. 105
10825 Berlin
Tel.: 9013 – 78 77
Fax: 9013 – 7539
E-Mail: Christine Mille

Folgende Nachweise und Unterlagen sind zum Erhalt der finanziellen Unterstützung zu erbringen und einzureichen:

  • mindestens 6 Monate vor Beginn der Baumaßnahme am Standort ansässig
  • existenzgefährdende Umsatzrückgänge in Folge von Baustellenarbeiten mit einer Dauer von mind. 3 Monaten
  • die letzten 3 Jahresabschlüsse
  • Auflistung der Monatsumsätze ab dem Monat Januar des letzten Jahres, das unbeeinträchtigt von den Baumaßnahmen war

Die Höchstfördersumme beträgt max. 35.000 €. Ein Rechtsanspruch auf eine finanzielle Förderung besteht nicht.

Weitere Informationen sowie die Richtlinie zur Überbrückungshilfe sind auf der Seite der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (hier) zu finden. Dort steht auch ein Merkblatt zur Überbrückungshilfe sowie das entsprechende Antragsformular zum Download zur Verfügung.

Bei Fragen und Unterstützungsbedarf bei der Antragstellung unterstützt Sie das Geschäftsstraßenmanagement gerne. Kontaktieren Sie uns unter gsm@wilhelmstadt-bewegt.de oder telefonisch unter 0176 3454 7097.

Ein Flyer mit allen Informationen zur Überbrückungshilfe steht hier zum Download bereit.

Eine Informationsveranstaltung zur Überbrückungshilfe für baustellenbetroffene Gewerbetreibende fand am 21. September 2021 um 18.30 Uhr im Twins Presse und Backshop, Pichelsdorfer Straße 123, statt.

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