Überbrückungshilfe III Plus / Neustarthilfe Plus – AKTUALISIERT 03.12.2021

AKTUALISIERUNG: Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus bis Ende Dezember 2021, Antragstellung bis 31. März 2022. Es sind Zuschüsse für die Monate Juli bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021 möglich.

Die Überbrückungshilfe III Plus ist ein Zuschuss zur Deckung von Fixkosten für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 750 Mio. EUR und gemeinnützigen Organisationen, die Corona-bedingte Umsatzeinbüßen von mindestens 30% in den Monaten Juli bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021, erlitten haben. Anträge für die zwei Förderzeiträume der Überbrückungshilfe III Plus können seit dem 23.07.2021 & dem 06.10.2021 gestellt werden.
Das Programm umfasst auch die „Neustarthilfe Plus“, um der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstler:innen und Kulturschaffende, aber auch kleineren Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, Rechnung zu tragen. Der Direktantrag von natürlichen Personen für die Neustarthilfe Plus kann seit dem 16.07.2021 gestellt werden. Die Antragstellung für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften erfolgt durch einen prüfenden Dritten zu einem späteren Zeitpunkt.

  • Antragstellung und Änderung über die bundesdeutsche Online-Plattform: Link
  • Für beide Programme (Überbrückungshilfe III Plus / Neustarthilfe Plus des Bundes) muss jeweils ein separater Antrag gestellt werden.
  • Antragstellung für die Monate Juli bis Dezember 2021 bis 31.03.2022 möglich

1 Überbrückungshilfe III Plus

Antragstellung seit 23. Juli 2021 bzw. 06. Oktober 2021 (für die Monate Oktober bis Dezember 2021) bis 31.03.2022 möglich

  • Leistungszeitraum Juli bis September 2021 & Oktober bis Dezember 2021
  • Zuschuss bei Umsatzrückgang um mind. 30 %
  • Antragstellung ausschließlich über Steuerberater:innen, Rechtsanwält:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (prüfende Dritte) möglich
  • Abschlagszahlungen über den Bund von bis zu 100.000 EUR pro Monat

Den „Nachweis Kosten gemäß Anhang 3“ können Sie hier herunterladen: Download „Nachweis Kosten“ (XLSX)

2 Neustarthilfe Plus

Wichtig: Die beiden Förderzeiträume der Neustarthilfe Plus müssen separat beantragt werden!
Leistungszeitraum Oktober bis Dezember 2021

  • Anträge auf Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 können bis 31.03.2022 gestellt werden
  • für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb sowie kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • Direktbeantragung oder über prüfende Dritte
  • Umsatzeinbruch von mindestens 60% im Vergleich zum Referenzumsatz 2019
  • Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR

Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zur Neustarthilfe Plus Oktober bis Dezember 2021 auf der Website des Bundes

Leistungszeitraum Juli bis September 2021

  • Verlängert: Anträge auf Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021 können bis 31.03.2022 gestellt werden
  • für Soloselbstständige und Freiberufler:innen im Haupterwerb sowie kleinere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften
  • Direktbeantragung oder über prüfende Dritte
  • Umsatzeinbruch von mindestens 60% im Vergleich zum Referenzumsatz 2019
  • Zuschuss in Höhe von 50% der Umsätze im Referenzzeitraum 2019, maximal bis zu 4.500 EUR

Weitere Informationen finden Sie hier: Informationen zur Neustarthilfe Plus Juli bis September 2021 auf der Website des Bundes

3 Antragstellung und Änderung über die bundesdeutsche Online-Plattform

Die Überbrückungshilfe III Plus (inkl. Neustarthilfe Plus) wird über die Plattform des Bundes angeboten. Für beide Programme muss jeweils ein separater Antrag gestellt werden.
Alle Antragstellenden, die bereits eine Bewilligung oder Teilbewilligung der Überbrückungshilfe III Plus für den Förderzeitraum Juli bis September erhalten haben, können einen Änderungsantrag stellen, um darüber hinaus auch eine Förderung für den Zeitraum von Oktober bis Dezember bis zum 31.03.2022 zu erhalten.

Alle Informationen zu den Programmen und zur Antragstellung finden Sie auf dem Bundesportal, sowie der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.


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