Aufgrund der pandemiebedingen massiven Einschränkungen der letzten Jahre ist die Situation gastronomischer Betriebe weiterhin problematisch. Umsätze und Einnahmen haben sich erheblich reduziert. Daher hat der Senat beschlossen, die Erhebung der Straßenlandsondernutzungsgebühr auch für das Jahr 2022 auszusetzen.
Dies betrifft die Außengastronomie sowie die Veranstaltung von Straßenfesten.
Hier finden Sie die Pressemitteilung:
https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2022/pressemitteilung.1220978.php
Ergänzung:
Der Einzelhandel wird von der Regelung nicht berührt, denn er kann im Bereich des Anliegergebrauches (1,50m) vor dem Geschäft seine Waren ausstellen.
Das Schreiben der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz an die Straßen- und Grünflächenämter vom 02.06.2022 ist hier verlinkt.
Stand: 07.07.2022
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