Orientierungshilfe für Gewerbe – AKTUALISIERT 26.06.20

UPDATE 26.06.20:
Der Berliner Senat hat neue Beschlüsse zu den bisherigen Einschränkungen gefasst, die ab Samstag, den 26. Juni 2020 gelten. 

Generell gilt, dass die Kontaktbeschränkungen auf zwei Haushalte oder fünf Personen aufgehoben werden. Beliebig viele Menschen aus beliebig vielen Haushalten dürfen sich treffen, wenn Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

 Für Unternehmen und Kund*innen gelten folgende Hygiene- und Schutzregeln:

  • Bei Versammlungen bedarf es eines Schutz- und Hygienekonzeptes, Abstände müssen eingehalten werden.     
  • In Verkaufsstellen darf sich nicht mehr als eine Person pro zehn Quadratmeter aufhalten.     
  • In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen verzehrt werden.  

Schutz- und Hygienekonzept:
Die Verantwortlichen für Veranstaltungen, für Betriebe oder andere Einrichtungen, also z.B. für Gaststätten, Hotels, Verkaufsstellen, Kultur- und Bildungseinrichtungen etc. müssen entsprechend der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept erstellen.   

Anwesenheitsdokumentation:
Anwesenheitsdokumentationen müssen unter anderem für Veranstaltungen, Gaststätten, Hotels, Spielhallen und ähnliches, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Dienstleistungsgewerbe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen, für den Sportbetrieb und für Hochschulen im Präsenzbetrieb sowie für private oder familiäre Veranstaltungen mit mehr als 20 zeitgleich anwesenden Personen geführt werden.   

Mund-Nasen-Bedeckung:
Im ÖPNV, in Flughäfen oder Bahnhöfen, in Einzelhandelsgeschäften aller Art, in Gaststätten, in Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern und ähnlichen Einrichtungen, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in Sportanlagen oder Fitnessstudios (nicht beim Sport selbst) sind Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.

Hier kann bei Nichteinhaltung ein Bußgeld zwischen 50 und 500 € fällig werden, auch im ÖPNV.

Sondernutzungsgebühren für Schankflächen:
Das Bezirksamt Spandau hat in seiner Sitzung am 23. Juni beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für bestehende Schankflächen und für die Erweiterung der Flächen für Schankvorgärten bei gastronomischen Betrieben, die seit dem 15.05.2020 öffnen, gemäß § 8 a Nr. 1 SNGebV zu ermäßigen oder zu erlassen. Zur detaillierten Pressemitteilung gelangen Sie hier.

UPDATE 25.05.20:
Der Senat hat am 28. Mai 2020 weitere Lockerungen der Berliner Eindämmungsmaßnahmen beschlossen.

Die wichtigsten neuen Regelungen sind:

Bereits geöffnete Restaurants

Ein Mund-Nasen-Schutz wird nun auch für die Gäste vorgeschrieben, wenn sie das Lokal betreten bzw. sich dort bewegen (bspw. Gang auf die Toilette)
Öffnung 06:00 bis 23:00 Uhr möglich

Kneipen und Bars

Ab dem 02. Juni: Öffnung von Schankwirtschaften, Kneipen, Bars.
Zwingende Platzierung der Gäste an Tischen – kein Aufenthalt am Tresen.
Öffnung 06:00 bis 23:00 Uhr möglich.

Fitness- und Sportstudios

Ab dem 02. Juni: Öffnung von Fitnessstudios, Tanz-, Ballett- und Sportschulen (Abstand von 3 Metern muss gewährleistet werden).
Umkleiden und WC’s können genutzt werden, Duschen und Saunen müssen geschlossen bleiben.

Open-Air-Veranstaltungen

Ab dem 02. Juni: Öffnung von Open-Air-Veranstaltungen bspw.: Freiluft-Kinos, Konzerte und Theateraufführungen im Freien.

Kinos

Ab dem 30. Juni: Öffnung von Kinos.

Private, kulturelle und gewerbliche Veranstaltungen im Außenbereich

Private, kulturelle und gewerbliche Veranstaltungen im Außenbereich sind zunächst wie folgt möglich:
– bis zu 200 Personen ab dem 2. Juni,
– bis zu 500 Teilnehmern ab dem 16. Juni,
– bis zu 999 Personen ab dem 30. Juni.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung unter: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.938964.php

Welche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sie betreffen, können Sie der durch die Senatskanzlei hier veröffentlichten Liste entnehmen.

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