COVID-19 Orientierungshilfe für Gewerbe und Privatpersonen – AKTUALISIERT 10.11.20

UPDATE 10.11.20:
Bis zum Ablauf des 30. November 2020 gelten strenge Kontaktbeschränkungen. Im öffentlichen und privaten Raum ist der Aufenthalt lediglich mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei weiteren Personen verschiedener Haushalte sowie für Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Es dürfen nicht mehr als zwei Personen anwesend sein.

Eine zusätzliche Maskenpflicht gilt zudem an festgelegten Orten, Plätzen und Straßen. Eine Übersicht dazu sowie weitere Informationen zu den aktuellen Abstands- und Hygieneregeln finden Sie hier.

UPDATE 26.10.20:
Der Berliner Senat hat neue Beschlüsse zu den bisherigen Einschränkungen gefasst, die ab sofort gelten. 

Grundsätzlich gilt die Einschränkung der sozialen Kontakte auf ein Mindestmaß. Insbesondere zu haushaltsfremden Personen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, soweit dies die äußeren Umstände zulassen.

Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann. Im ÖPNV, in Flughäfen oder Bahnhöfen, in Einzelhandelsgeschäften aller Art, in Gaststätten, in Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern und ähnlichen Einrichtungen, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in Sportanlagen oder Fitnessstudios (nicht beim Sport selbst) sind Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Die ausgeweitete Maskenpflicht gilt nun auf Märkten, in Warteschlangen und in bisher zehn benannten Einkaufsstraßen – darunter die Altstadt Spandau

Hier kann bei Nichteinhaltung ein Bußgeld zwischen 50 und 500 € fällig werden, auch im ÖPNV.

Kontaktbegrenzungen im öffentlichen und privaten Raum

  • Es gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen zwischen 23 und 6 Uhr: in diesem Zeitraum dürfen sich maximal 5 Personen aus mehr als 2 Haushalten gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten. (befristet bis 31. Oktober)
  • Private Zusammenkünfte im Freien sind mit maximal 25 Personen erlaubt.
  • In geschlossenen Räumen ist die Zusammenkunft von maximal 2 Haushalten oder eines Haushalts mit maximal 5 weiteren Personen gestattet.

Pflicht zu Erstellung von Hygienekonzepten

  • Verantwortliche von Veranstaltungen und in Betrieben sind zur Erstellung eines individuellen Schutz- und Hygienekonzeptes verpflichtet, das auf Verlangen den zuständigen Behörden auszuhändigen ist.
  • Inhalte sind: Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m zwischen Kund*innen und Besucher*innen; Begrenzung der Personenanzahl; Vermeidung von Warteschlangen und Ansammlungen; ausreichende Belüftung von Innenräumen; für Kund*innen sichtbarer Aushang der getroffenen Hygienemaßnahmen

Anwesenheitsdokumentation

  • Die Anwesenheitsdokumentation von Kund*innen und Besucher*innen ist weiterhin verpflichtend u.a. in Gaststätten, Hotels, Kinos, Spielhallen und körpernahen Dienstleistungsunternehmen.
  • Inhalte sind: vollständiger Name, Telefonnummer, Adresse oder E-Mail-Adresse, Bezirks/Gemeinde des Wohnortes, Anwesenheitszeit

Gaststätten und Schankwirtschaften

  • In Gaststätten und Schankwirtschaften dürfen Speisen und Getränke nur an Tischen verzehrt werden.
  • Die Bestuhlung in Gaststätten ist so vorzunehmen, dass zwischen Personen, die nicht einem Haushalt angehören, ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird. 
  • Buffets sind gestattet. Abstands- und Hygieneregeln müssen beachtet werden. Wer seinen Tisch verlässt, muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen. An Tischen dürfen maximal sechs Personen mit geringem Abstand sitzen – größere Gruppen sind nicht gestattet.
  • Bis zum Ablauf des 31. Oktobers 2020 sind Gaststätten und Schankwirtschaft in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages zu schließen.
  • Bis zum Ablauf des 31. Oktober sind der Ausschank, die Abgabe und der Verkauf von alkoholischen Getränken in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages verboten.

Weitere Informationen zu Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung unter: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1006511.php

Weitere Informationen und Unterstützung für Unternehmen in Berlin finden Sie hier.

Welche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sie betreffen, können Sie der durch die Senatskanzlei hier veröffentlichten Liste entnehmen.

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