UPDATE 10.11.20:
Bis zum Ablauf des 30. November 2020 gelten strenge Kontaktbeschränkungen. Im öffentlichen und privaten Raum ist der Aufenthalt lediglich mit Angehörigen des eigenen Haushalts und maximal zwei weiteren Personen verschiedener Haushalte sowie für Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Es dürfen nicht mehr als zwei Personen anwesend sein.
Eine zusätzliche Maskenpflicht gilt zudem an festgelegten Orten, Plätzen und Straßen. Eine Übersicht dazu sowie weitere Informationen zu den aktuellen Abstands- und Hygieneregeln finden Sie hier.
UPDATE 26.10.20:
Der Berliner Senat hat neue Beschlüsse zu den bisherigen Einschränkungen gefasst, die ab sofort gelten. 
Grundsätzlich gilt die Einschränkung der sozialen Kontakte auf ein Mindestmaß. Insbesondere zu haushaltsfremden Personen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, soweit dies die äußeren Umstände zulassen.
Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Freien an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann. Im ÖPNV, in Flughäfen oder Bahnhöfen, in Einzelhandelsgeschäften aller Art, in Gaststätten, in Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern und ähnlichen Einrichtungen, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in Sportanlagen oder Fitnessstudios (nicht beim Sport selbst) sind Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Die ausgeweitete Maskenpflicht gilt nun auf Märkten, in Warteschlangen und in bisher zehn benannten Einkaufsstraßen – darunter die Altstadt Spandau.
Hier kann bei Nichteinhaltung ein Bußgeld zwischen 50 und 500 € fällig werden, auch im ÖPNV.
Kontaktbegrenzungen im öffentlichen und privaten Raum
Pflicht zu Erstellung von Hygienekonzepten
Anwesenheitsdokumentation
Gaststätten und Schankwirtschaften
Weitere Informationen zu Restaurants, Cafés, Bars und Kneipen finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung unter: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.1006511.php
Weitere Informationen und Unterstützung für Unternehmen in Berlin finden Sie hier.
Welche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sie betreffen, können Sie der durch die Senatskanzlei hier veröffentlichten Liste entnehmen.
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