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Schlichten statt richten / Schwerbehindertenrecht
März 6 @ 16:00 - 18:00
um Anmeldung wird gebeten unter der: 030 80920342 (AB) schiedsmann-spandau@web.de
Jeder kann in eine Situation geraten, in der ein Rechtsstreit unausweichlich erscheint. Nicht immer ist es aber erforderlich gleich vor Gericht zu ziehen. In jedem Bezirk gibt es Frauen und Männer, die von der Bezirksverordnetenversammlung zu Schiedspersonen gewählt wurden.
Allgemeine Informationen zum Schiedsverfahren
Das Schiedsverfahren ist eine Alternative zum Gerichtsverfahren. Es ist eine Einrichtung zur vor- und außergerichtlichen Klärung bestimmter Rechtsstreitigkeiten. Bei bestimmten Privatklagedelikten sind Schiedsämter zwingend vorgeschaltet und auch in Zivilsachen ist es oft vorteilhaft, ein solches Amt einzuschalten.
Das bedeutet, dass z.B. bei Beleidigung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung, zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternommen werden muss. Aber auch in den meisten nachbarrechtlichen oder vermögensrechtlichen Streitigkeiten (z.B. Mietzinsauseinandersetzungen, oder Beschädigung oder Zerstörung eines Gegenstandes) ist es empfehlenswert, zunächst eine einvernehmliche Lösung mit Hilfe des Schiedsamtes zu suchen, ohne das Gericht anzurufen. Die Schiedsperson arbeitet für die Streitparteien völlig unparteiisch und ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.