Eine neue Fassung der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt ab dem 20. August bis voraussichtlich zum 17. September 2021. Bis zu dem genannten Zeitpunkt gelten die bestehenden Regelungen.
Insbesondere zu haushaltsfremden Personen ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, soweit dies die äußeren Umstände zulassen.
Jede Person ist angehalten, eine Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum an Orten zu tragen, an denen der Mindestabstand von 1,5 Meter in der Regel nicht eingehalten werden kann. In geschlossenen Räumen ist eine medizinische Gesichtsmaske bzw. eine FFP2-Maske zu tragen.
Eine medizinische Gesichtsmaske ist zu tragen…
Eine FFP-2-Maske ist zu tragen…
Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist im Freien zu tragen…
Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske einschließlich einer FFP-2-Maske gilt nicht für
Nachweis eines negativen Tests
Soweit vorgeschrieben ist, dass Personen negativ auf eine Infektion getestet worden sein müssen, ist diese Voraussetzung dadurch zu erfüllen, dass die Person
Besucher*innen in Krankenhäusern und Einrichtungen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen (§ 123 SGB IX) müssen einen Negativ-Test nachweisen.
Ausnahmen von der Testpflicht gelten für Schülerinnen und Schüler für die Teilnehmenden an religiös-kultischen Veranstaltungen.
Die Beschaffung von Masken und Tests kann bei der Überbrückungshilfe III geltend gemacht werden.
Kontaktbegrenzungen auf Veranstaltungen
Hotels und Beherbergunsgbetriebe
Gaststätten und Schankwirtschaften – ÖFFNUNG der Innenbereiche mit Testpflicht
Links zum Thema:
DEHOGA BERLIN
ORIENTIERUNGSHILFE GASTRONOMIE
Einzelhandel und Dienstleistungen
Betriebskantinen
Kulturstätten
Selbstständige
Home-Office und Präsenz am Arbeitsplatz
Ausnahmeregelungen für geimpfte und genesene Personen
Der Senat appelliert an Dienstleister und Gewerbetreibende sowie weitere Einrichtungen mit Publikumsverkehr verfügbare digitale Angebote wie die sogenannte Luca-App nutzen. Für den Einzelhandel mit Ausnahme der Grundversorgung wird dies verbindlich vorgeschrieben. Weitere Hinweise sind auf der Senatsseite zu finden.
Eine Verlinkung zur aktuellen Pressemitteilung finden Sie hier.
Die offizielle Aufbereitung zur Orientierungshilfe ist außerdem hier abrufbar.
Weitere Informationen zur Eindämmungsverordnung (hier) sowie den geltenden Hygienevorschriften (hier) finden Sie auf den Seiten des Berliner Senats.
Weiterführende Links
Musterbescheinigung für Testergebnisse
LUCA App zur Kontaktnachverfolgung
Übersicht zu den Testzentren
Beschaffung von Schnelltests
Allgemeine Orientierungshilfe für Gewerbe
Übersicht Geschäftsangebote und geltende Regelungen
Bereits seit dem Jahr 2012 fördert der Gebietsfonds privates Engagement im Lebendigen Zentrum Spandau-Wilhelmstadt. Mithilfe des Fonds konnten seither sowohl verschiedene Feste und zahlreiche kleinere Veranstaltungen ermöglicht werden als auch kleinere und größere Verschönerungen des Stadtbilds – wie [...]
AKTUALISIERUNG: Verlängerung der Überbrückungshilfe III Plus und der Neustarthilfe Plus bis Ende Dezember 2021, Antragstellung bis 31. März 2022. Es sind Zuschüsse für die Monate Juli bis September 2021 und Oktober bis Dezember 2021 möglich. Die Überbrückungshilfe III [...]
Im Falle der existenzbedrohenden Auswirkung der Baumaßnahmen in der Pichelsdorfer Straße auf ein Unternehmen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Überbrückungshilfe bei der zuständigen Senatsverwaltung zu stellen. Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und BetriebeGeschäftsstelle des Ausschusses für RäumungsbetroffeneFrau MilleMartin-Luther-Str. [...]
Voraussichtlich am 30. Juni 2021 beginnen die Baumaßnahmen in der Pichelsdorfer Straße. In drei Bauabschnitten soll die Geschäftsstraße von Norden nach Süden erneuert und gestalterisch aufgewertet werden. Die geplanten Maßnahmen sollen die Aufenthaltsqualität verbessern, die Sicherheit von Fußgänger:innen [...]
Der zweite Bauabschnitt (BA 2) befindet sich zwischen Metzer Platz und Weißenburger Straße und wird wieder in Vollsperrung durchgeführt. Neben den Straßenbauleistungen werden Gasleitungen und ein Teilabschnitt der Mischwasserleitung in der Fahrbahn sowie die Trinkwasserleitung im Gehweg erneuert. [...]
Pichelsdorfer Straße BA 1: Wilhelmstraße – Metzer Platz Die Berliner Wasserbetriebe haben im ersten Bauabschnitt (BA 1) die Erneuerung der Mischwasserleitung unter der Fahrbahn sowie der Trinkwasserleitung unter den Gehwegen abgeschlossen. Derzeit ist geplant, dass bis Ende Juni [...]
Am 14. Juli 2022 um 10 Uhr wird der Trinkbrunnen auf dem Földerichplatz feierlich eingeweiht! Sie sind herzlich eingeladen, an der Eröffnung teilzunehmen und einen der ersten Schlücke zu kosten. Datum: Donnerstag den 14.07.2022, um 10 UhrOrt: FölderichplatzVeranstalter: [...]